Stadi statt Zoll
Mit Jahrzehnten Verspätung entdeckt der Schweizer Zoll für Fahrzeugimporte des Landes Schweiz, das keinen einzigen Fahrzeughersteller im Lande hat, das Internet.
Bei fast 100’000 jährlich importierten Fahrzeugen bringt «Stadi» eine erhebliche Zeitersparnis für die Wirtschaft und die Verwaltung.
Ab dem 3. Dezember 2024 können gewerbliche Fahrzeugimporteure die erforderlichen Veranlagungsnachweise in digitaler Form beziehen. Damit entfällt die Notwendigkeit, für diesen administrativen Schritt den Zollschalter aufzusuchen.
Die Inbetriebnahme von «Stadi» (Rhätoromanisch für Status) bildet eine weitere Etappe im Transformationsprogramm DaziT.
Mit diesem neuen System wird die Kontrolle der Besteuerung von importierten Straßenfahrzeugen digitalisiert und weitgehend automatisiert.
Bürokratie: Verzollungsnachweis
Wer ein Fahrzeug in die Schweiz importiert, braucht dafür einen Verzollungsnachweis. Dieser ist Voraussetzung für die Zulassung bei den kantonalen Straßenverkehrsämtern. Bis jetzt mußte dieser Nachweis mittels Zollstempel zwingend am Schalter einer Zollstelle eingeholt werden. Nun können die Importeure diesen selbständig und online beziehen. Diese neue Möglichkeit verringert den administrativen Aufwand für alle beteiligten Akteure spürbar.
Nach einer erfolgreichen Pilotphase mit rund 15’000 Fahrzeugen wird «Stadi» nun allen interessierten importierenden Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Man muß Antrag stellen
Um von den Vorteilen der Digitalisierung beim Zoll zu profitieren, müssen sich gewerbliche Importeure zuvor als Geschäftspartner des BAZG im ePortal registrieren und ein Internet-Gesuch ausfüllen. Privatpersonen profitieren indirekt von «Stadi»: Sie müssen bei privaten Autoimporten zwar weiterhin zum Zollschalter gehen, doch die Formalitäten werden nun schneller abgewickelt.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), das Bundesamt für Straßen und die kantonalen Straßenverkehrsämter können die Daten jederzeit digital einsehen und überprüfen, indem sie den QR-Kode als digitalen Ersatz für den bisherigen Zollstempel einskännen.
Weiterführendes
(pd)

