
Steigende ÖV-Preise: Junger Mann springt in Brig auf Zug, will 1,5 Stunden heimlich als blinder Passagier fahren
Die ständig jedes Jahr steigenen Preise für den ÖV führten in Brig jüngst zu einer skurrilen Szene und einem wohl seltenen Strafbefehl.
Die Staatsanwaltschaft Oberwallis erließ einen Strafbefehl gegen den jungen Mann weil er illegal im Zug mitfahren wollte. Und statt für 1,5 Stunden Fahrt ein Billett für die Fahrt mit Sitzplatz ohne Kauf eines solchen mitzufahren versuchte.
Sein Vorhaben: Kurz nach Zugsabfahrt in Brig sprang der 20jährige noch als Fahrgast auf den Zug. Allerdings nicht in einem Waggon für Reisende, sondern in den Bereich zwischen Lok und Waggons. Er wollte als blinder Passagier offenbar bis Vevey mitfahren.
Der Lokführer bemerkte dies jedoch kurz nach der Abfahrt und stoppte den Zug, der junge Mann wurde anschließend von der Transportpolizei verhaftet.
Es wurde schließlich gegen ihn wegen Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz ein Strafbefehl erlassen.
Eisenbahngesetz
Dies gemäß Artikel 86 des Eisenbahngesetzes. Darin heißt es:
„Mit Buße wird bestraft, wer vorsätzlich das Bahnbetriebsgebiet ohne Erlaubnis betritt, befährt oder es auf andere Weise beeinträchtigt“.
Bereits das unbefugte Betreten der Geleise kann zu einem Strafbefehl führen, wenn dadurch der Eisenbahnverkehr beeinträchtigt wird. Verbotsschilder wie „Überschreiten der Gleise verboten“ sollte man daher beachten.
Der Strafbefehl ist rechtskräftig, denn der junge Mann focht ihn nicht an. Somit muß er 100 Franken Buße bezahlen und dazu 350 Franken Verfahrenskosten.
Der Vorfall, der jetzt zu einem Strafbefehl führte, ereignete sich im August 2023, also zu wärmeren als den heutigen Temparaturen.
(rm)