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Art. 266 a ZPO, „Maßnahmen gegen Medien“, soll verschärft werden

Die Reform der Schweizerischen Zivilprozeßordnung wird gerade in den Kammern behandelt. Geplant ist eine Verschärfung des Artikels 266 a, „Maßnahmen gegen Medien“. Geht es nach dem Willen des Ständerats, ändert sich im Medienrecht der Schweiz einiges. Zum Nachteil der freien Medien. Die Bestimmung von Art. 266 Buchstabe a. ZPO, lautet gegenwärtig wiefolgt. „Gegen periodisch erscheinende […]