Sitten: Demo gegen Corona-Zwangsmaßnahmen
Demonstrationen und Kundgebungen auf öffentlichem Grund genießen in der Schweiz den verfassungsmäßigen Schutz sowohl der Meinungs- und Informationsfreiheit nach Art. 16 BV wie auch der Versammlungsfreiheit Art. 22 BV. Solange Demonstrationen friedlich verlaufen, sind sie durch Grund- und Menschenrechte geschützt. „Dies gilt auch für unbewilligte und spontane Demonstrationen“, so etwa die Menschenrechtsorganisation „Amnesty international Schweiz“. […]