Einige dürfen wieder essen, wenn auf Namensliste
Nicht einmal mehr Essen ist selbstverständlich unter den Corona-Maßnahmen. Der Staatsrat des Wallis hat nun beschlossen, Restaurants, die dies möchten, zu erlauben, unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Berufstätige im Außeneinsatz für das Mittagessen zu empfangen. Allerdings darf nur essen, wer auf einer zuvor bewilligten Namensliste ist. Andere dürfen nicht bewirtet werden. […]