Stellungnahme der IG Fiescheralp zum Bundesgerichtsentscheid
Die Interessengemeinschaft (IG) Fiescheralp nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Bundesgerichts, das die Beschwerde gegen das neue KTR teilweise gutgeheissen hat. Das oberste Schweizer Gericht bestätigt die Haltung der IG, wonach die Anforderungen an detaillierte und nachvollziehbare, plausible Berechnungsgrundlagen in keiner Weise erfüllt sind. Sogar das Wort «willkürlich» kommt vor im Urteil aus Lausanne. […]