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Schluß mit der Unehrlichkeit an den Schulen

Ein Gastbeitrag von Delphine Michaud Vier Halbtage sind es, an denen der Schüler die Schule versäumen dürfen, ohne daß die Eltern die Gründe die Abwesenheit begründen müssen. Die Eltern müssen mindestens eine Woche im Voraus einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der betreffenden Lehrkraft einreichen. Es ist nicht möglich, „Jokertage“ an besonderen Tagen (erster und/oder […]