Walliser Bergbahnen nach Lohndumping:
Auf Antrag der kantonalen tripartiten Kommission veröffentlichte der Staatsrat am 30. September 2022 im Amtsblatt seine Absicht, die gesamte Lohntabelle, einschliesslich der erfahrungsbedingten Erhöhung bis zu einem ab dem 20. Beschäftigungsjahr erreichten Höchstbetrags in der Bergbahnbranche als zwingend zu erklären. Nach Analyse der Bemerkungen der betroffenen Kreise, sowohl der Arbeitgeber als auch der Gewerkschaften, beschloß […]