Nachmeldefrist verbotener Waffen :
Das Waffengesetz der Schweiz wurde im Zuge von Schengen-Dublin mehrfach an die EU angepaßt und verschärft. Nun gibt es abermals eine Verschärftung. Gemäß den neuen Bestimmungen des WG müssen die Inhaber von verbotenen halbautomatischen Feuerwaffen den rechtmäßigen Besitz den zuständigen Behörden des Wohnsitzkantons melden. Darauf weist die Kantonspolizei Wallis hin. Weiterführendes qua_nachmeldefrist_verbotenewaffen_de meldung-rechtmaessiger-besitz-d