WKB zur Buße der BörsenaufsichtEs ging lediglich um eine Prospekt-Sache
Wie die Walliser Kantonalbank auf Anfrage von Walliser Zeitung erklärt, handelte es sich bei dem Vorkommnis der Buße der Börsenaufsicht um folgende Sache: Diese Buße betreffe tatsächlich die Frist für die Publikation des WKB-Jahresberichts 2022, so wie von der Börsenaufsicht kommuniziert. Von der Validierung bis zur Publikation sind 15 Arbeitstage vergangen. Die WKB habe die […]