
Teilrevision des Gesundheitsgesetz Wallis: Das sind die Änderungen im Entwurf des Staatsrats
Der Staatsrat hat den Entwurf für die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes verabschiedet.
Dieser beinhaltet die Schaffung der Funktion der Kantonspflegefachperson, die Möglichkeit der Einführung einer Abgabe für Gesundheitsfachpersonen im Fall einer Befreiung vom Bereitschaftsdienst, die Ausweitung der Befugnisse der Apotheker entsprechend dem Bundesrecht, das Verbot der als «Konversionstherapien» bezeichneten Praktiken sowie die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die vom Bundesrecht vorgesehene Beschränkung der Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Der Ende letzten Jahres in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf wurde insgesamt positiv aufgenommen.
Auf Vorschlag der Akteure aus der Prävention wurde die Liste der vom Werbeverbot betroffenen Tabakprodukte aktualisiert. Das Dossier liegt nun in den Händen des Parlaments
Im Zuge der Vernehmlassung des Vorentwurfs der Revision des Gesundheitsgesetzes (GG) sind mehr als 60 Antworten und Stellungnahmen eingegangen.
Zwar äußerte sich die Mehrheit der politischen Parteien und betroffenen Kreise bezüglich der vorgeschlagenen Veränderungen zustimmend, doch wurden aufgrund von Anmerkungen und Vorschlägen der konsultierten Akteure auch Anpassungen vorgenommen.)
(pd, rm)