Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GG), die der Grosse Rat im November letzten Jahres angenommen hat, ist am 1. Mai 2025 inkraftgetreten. Die Änderungen betreffen insbesondere die Beschränkung der Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die Erweiterung der Grundleistungen in den Apotheken, neue Bestimmungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst sowie das Verkaufsverbot für … Teilrevision des Gesundheitsgesetzes und Ausführungsverordnungen –
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