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Teure Corona-Maßnahmen (COVID-19-Kosten)

Teure Corona-Maßnahmen (COVID-19-Kosten)

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Der Staatsrat des Wallis hat dem Großen Rat ein Gesuch um Ratifizierung der Nachtragskredite übermittelt, die er während der außerordentlichen Lage zur Bewältigung der Folgen der Maßnahmen der sogenannten Coronavirus-Pandemie (COVID-19), insbesondere zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zugesagt hat.

Diese Ausgaben, die dem Großen Rat zur Bearbeitung an der Novembersession vorgelegt wurden, belaufen sich derzeit auf rund 85 Millionen Franken, doch das ist noch bei weitem nicht alles:

Sie beinhalten nicht die Mindereinnahmen und Mehrkosten der Spitäler, Alters- und Pflegeheime (APH), sozialmedizinischen Zentren (SMZ) und Tagesheime (zwischen 70 und 81 Mio. Franken), für die die Aufteilung der Finanzmittel noch nicht geklärt ist. Auch die Beteiligung des Kanton an den Defiziten des öffentlichen Verkehrs, die noch im Detail analysiert werden müssen, ist nicht Teil dieser Nachtragskredite.

Schlußendlich werden für den Staat Wallis Einnahmerückgänge erwartet, die auf 57 Millionen Franken geschätzt werden. Der aktuelle Stand der kantonalen Finanzen ermöglicht es, diese unvorhergesehenen Mehrausgaben und Einkommensverluste aufzufangen.

Das Ausmaß der Pandemie und deren Konsequenzen erforderten ein rasches und massives Eingreifen der öffentlichen Hand, insbesondere zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Sicherung der Arbeitsplätze. In einer außergewöhnlichen Lage ist der Staatsrat befugt, die notwendigen Ausgaben direkt zu tätigen. Die zusätzlichen Mittel müssen anschließend aber noch vom Großen Rat ratifiziert werden.

Weitere 85 Millionen

Im Hinblick auf die Novembersession des Parlaments hat der Staatsrat deshalb ein Gesuch um Ratifizierung von Nachtragskrediten in Höhe von 85 Millionen Franken eingereicht.

Diese Summe entspricht hauptsächlich den Ausgaben zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen, nämlich :

  • ergänzende Maßnahmen zu den Maßnahmen des Bundes zugunsten der Selbstständigerwerbenden, der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung einnehmen, und für Härtefälle (40 Millionen Franken),
  • Soforthilfe für Unternehmen und Akteure im Kulturbereich (9,2 Millionen Franken),
  • die Kosten der Sonder-Einheit (Task Force), welche zur Bekämpfung des Rückgangs der neuen Lehrverträge eingerichtet wurde (260’000 Franken),
  • die Werbeaktion «Tourismus Wallis», die die Verteilung von Gutscheinen für Besitzer von Zweitwohnungen, Touristen, die im Kanton übernachten, und Kunden der offenen Weinkellereien umfasst (16 Millionen Franken),
  • die Realisierung einer außergewöhnlichen Werbekampagne von Valais Wallis Promotion zur Förderung der Wiederbelebung der touristischen Aktivitäten (1,2 Millionen Franken),
  • die für die Deklassierung von AOC-Weinen gewährte Finanzhilfe (5 Millionen Franken),
  • die Förderungsmaßnahme für den Weinverkauf im Gastgewerbe außerhalb des Kantons (2 Millionen Franken),
  • die Subvention, die der Association de la Foire du Valais (FVS Group) im Zusammenhang mit der Annullierung der Durchführung 2020 gewährt wurde (1 Million Franken).

Die 85 Millionen Franken umfassen auch einen Teil der zusätzlichen Ausgaben im Gesundheitssektor für die Anschaffung von Schutzausrüstung für die Angehörigen der Gesundheitsberufe, die Einrichtung der Hotline, die Requirierung von privaten Spitälern und Kliniken, die Verwaltung von Screenings und Untersuchungen (7,4 Millionen Franken) und den Aufbau eines Maskenbestands für die Bevölkerung (3 Millionen Franken).

Die Mindereinnahmen und Mehrkosten der Spitäler, Alters- und Pflegeheime (APH), sozialmedizinischen Zentren (SMZ) und Tagesheime (zwischen 70 und 81 Mio. Franken) sind jedoch in den obigen Nachtragskrediten, die dem Großen Rat an der Novembersession vorgelegt werden, nicht enthalten. Die Aufteilung dieser Kosten ist noch nicht geklärt. Möglicherweise könnten Kanton, Gemeinden und Bund sowie die Krankenversicherer aufgefordert werden, sich daran zu beteiligen.

Dasselbe gilt für die Einnahmeverluste der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Der Kanton wird sich an der Deckung der nachgewiesenen Defizite beteiligen müssen, doch müssen diese noch gründlich analysiert werden, bevor sie Gegenstand eines möglichen zusätzlichen Kreditantrags sein können.

Zu diesen Nachtragskrediten kommt ein auf 57 Millionen Franken geschätzter Einnahmerückgang, insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen infolge der Coronavirus-Pandemie und dem Aufschub der Darlehensrückzahlungen hinzu, ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen der Wirtschaftslage auf die Steuereinnahmen.

Es ist geplant, die Nachtragskredite und den durch die Pandemie verursachten Einnahmeverlust durch höhere als die budgetierten Einnahmen, insbesondere bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB), und durch eine mögliche Inanspruchnahme von Mitteln aufzufangen.

(Beitragsgraphik: https://swprs.org/fakten-zu-covid-19/)

SW
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