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Jede Person und Organisation kann sich beteiligen und eine Stellungnahme einreichen
Totalrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes –Jede Person und Organisation kann sich beteiligen und eine Stellungnahme einreichen

Totalrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes –

Jede Person und Organisation kann sich beteiligen und eine Stellungnahme einreichen
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Um wirtschaftliche Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Ressourcen zu vereinbaren, will die Walliser Regierung das Umweltschutzgesetz (kUSG) revidieren.

Die Revision paßt die kantonalen Bestimmungen an die neuen Rechtsgrundlagen des Bundes an. Sie festigt die Finanzierungsmechanismen für belastete Standorte.

Außerdem nimmt sie die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft auf. Neue Schutzmaßnahmen werden eingeführt.

Dazu gehören Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung und für die langfristige Erhaltung der Böden.

Vernehmlassungsverfahren

Der Kanton eröffnet am 7. Juli 2025 das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des kUSG. Dieses Verfahren dauert bis zum 13. Oktober 2025.

Das vor 15 Jahren erlassene kantonale Umweltschutzgesetz (kUSG) bedarf einer umfassenden Überarbeitung. Es soll an die geänderten Bundesgesetze angeglichen werden. Zudem muß es den heutigen Herausforderungen entsprechen.

Das neue Gesetz fördere eine hochwertige wirtschaftliche, soziale und räumliche Entwicklung. Gleichzeitig sichere es die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Ressourcen, so die Dienststelle für Umwelt.

Neugestaltung des Kantonalen Fonds

Ein Schwerpunkt der Revision ist die Neugestaltung des Kantonalen Fonds für belastete Standorte. Die Finanzierung des Fonds basiert auf dem Verursacherprinzip. Es werden Abgaben auf Sonderabfälle erhoben. Ebenso auf im Wallis abgelagerte Schlacken aus nicht-Walliser Gemeinden. Auch auf verbrannten Siedlungsabfall und Klärschlamm in thermischen Abfallverbrennungsanlagen werden Abgaben erhoben.

Die Abgaben sollen die Finanzlast der Gemeinwesen verringern. Bei Bedarf verpflichtet das Solidaritätsprinzip alle Gemeinden und den Kanton zu einer Beteiligung.

Die Regeln dafür seien klar und verhältnismäßig. Der kantonale Abfallbewirtschaftungsplan sehe Maßnahmen vor, die aus diesem Fonds gefördert werden.

Kreislaufwirtschaft und neue Herausforderungen

In den letzten Jahren sind Herausforderungen entstanden. Dazu gehören die Verknappung von Ressourcen und fehlendes Deponievolumen für mineralische Abfälle. Diese zeigen die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft. Die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft werden daher in das kUSG aufgenommen.

Neue Schutzmaßnahmen

Der Vorentwurf enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Lichtemissionen. Er sieht Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung des Bodens vor.

Bei schwerer Gefahr für die Umwelt können dringliche Maßnahmen getroffen werden.

Gesetzliche Präzisierungen

Das neue kUSG bringt gesetzliche Vereinfachungen. Es verankert die Kompetenzen von Kanton und Gemeinden klarer. Die Beihilfen des Kantons für die Gemeinden werden geklärt.

Eine effiziente Koordination zwischen den Akteuren wird gefördert. Nicht mehr anwendbare Vorschriften werden aufgehoben.

Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des kUSG ist seit dem 7. Juli 2025 eröffnet. Stellungnahmen können bis zum 13. Oktober 2025 über das Internet-Formular eingereicht werden.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen verfügbar.

Jede Person und Organisation kann sich beteiligen und eine Stellungnahme einreichen.

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(pd, rm)

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