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Umstrittene Corona-Maßnahmen:

Umstrittene Corona-Maßnahmen:

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Der Staatsrat hat ein drittes Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Kultursektors beschlossen.

Nach den Unterstützungen während der ersten und zweiten Coronamaßnahmen werden weitere 10,8 Millionen Franken für die Walliser Kulturunternehmen und Kulturschaffenden bereitgestellt (zu je 50 Prozent Bund, 50 Prozent Kanton). Ausserdem sind spezifische kantonale Massnahmen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken für die Gesangs- und Musikgesellschaften vorgesehen.

Seit Beginn der Corona-Maßnahmen haben der Bund und der Kanton Wallis verschiedene Maßnahmenpakete zur Unterstützung des Kulturbereichs umgesetzt. Im März 2020 wurde ein Hilfspaket von 18,4 Millionen Franken beschlossen, das Bund und Kanton paritätisch finanzieren. Im März 2021 wurden weitere 10,4 Millionen Franken zugunsten des Kultursektors bereitgestellt, wovon 5,1 Millionen Franken zu Lasten des Kantons gehen.

Die fortdauernde Zwangs-Schließungender Kulturstätten und die zur Bewältigung der Krise notwendigen Anpassungen haben zu finanziellen Engpässen geführt, welche die ursprünglichen Unterstützungen übersteigen.

So hat die Bundesversammlung beschlossen, zusätzliche 140 Millionen Franken für die Entschädigung von Schweizer Kulturunternehmen und -schaffenden sowie für die Finanzierung von Transformationsprojekten bereitzustellen. Paritätisch durch Bund und Kanton finanziert, wird folglich ein Gesamtbetrag von zusätzlichen 10,8 Millionen Franken im Rahmen eines dritten Massnahmenpakets an den Walliser Kultursektor vergeben.

Spezifische kantonale Massnahmen für die Gesangs- und Musikgesellschaften sowie die Kulturszene

Aufgrund der Gesundheitslage Anfang 2021 war es den Gesangsvereinen und Musikensembles verboten, sich unter normalen Umständen zu versammeln und zu proben. Seit dem 31. Mai sind Auftritte wieder möglich. Der Entschädigungszeitraum hat sich im Anschluss der zu Jahresbeginn getroffenen Massnahmen verlängert. Deswegen hat der Walliser Staatsrat beschlossen, diese beiden Bereiche mit weiteren 2,3 Millionen Franken zu unterstützen, um so die Periode vom 1. Januar bis 31. Mai 2021 abzudecken. Anträge für diese Beihilfe müssen bis Ende September bei der Dienststelle für Kultur eingereicht werden. Die entsprechenden Entscheide werden voraussichtlich Anfang November 2021 gefällt. Darüber hinaus hat der Staatsrat beschlossen, die zusätzliche Unterstützung von 20 Prozent, die nicht durch die Covid-19-Kulturverordnung entschädigt wird, zu verlängern. Damit ist eine einhundertprozentige Deckung für entschädigungsberechtigte Kulturunternehmen gewährleistet.

SW
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