
Umstrittene Maskenpflicht in Schulen: Freispruch für Eltern
Eltern, die ihr Kind während der Corona-Krise aufgrund der umstrittenen Maskenpflicht nicht in die Schule schickten, wurden vom Kantonsgericht Wallis freigesprochen.
Das Kantonsgericht sprach die Eltern vom Vorwurf der Übertretung frei und und hob die Geldstrafe in der Höhe von 600 Franken auf.
Das Kind, ein Schüler der fünften Primarklasse, besuchte vom 10. bis 28. Januar 2022 dem Schulunterricht nicht.
Das Kantonsgericht stellte fest, daß im Januar 2022 die Pflicht, eine Maske zu tragen, diskutiert worden sei, und dies bei einer ganzen Reihe von Leuten, wenn nicht eine Ablehnung, so doch Zweifel hervorgerufen habe.
Die den Eltern vorgeworfenen Handlungen seien die Folge einer Einschätzung der Fakten, die ein bestimmter Teil der Bevölkerung ernstgenommen habe.
Und weil man Eltern vernünftigerweise nicht dazu zwingen könne, ihr Kind großen gesundheitlichen Risiken auszusetzen, seien die Angeklagten freizusprechen. Die Eltern wollten die Gesundheit ihres Kindes schützen.
Maskenpflicht umstritten
Aus verschiedenen Gründen sind die sogenannten Corona-Masken bei den Gegnern der Zwangsmaßnahmen umstritten.
So stand auf vielen Beipackzetteln von sogenannten Corona-Schutzmasken sogar ausdrücklich drin, die Masken würden nicht vor Virenübertragungen schützen. Oder es stellte etwa der K-Tipp fest, daß diese Masken zahllose gesundheitsschädliche Substanzen enthielten welche ausdünsten würden und eingeatmet werden.
Dies ganz abgesehen von möglicher Atemnot der Kinder, so Maskengegner. Oder den seelischen Folgen der Panik, die verbreitet wurde und der fehlenden Mimik durch die geisterhaft verdeckten Gesichter. (noch nie waren bei Kindern die psychischen Störungen derart angestiegen)
Oder auch abgesehen von der Frage, wie die Kunstfasern der Masken sich in einigen Jahren gesundheitlich auswirken werden.
Bei Asbest-Fasern, die Jahrzehnte als unbedenklich galten stellte auch erst viel später fest, wie schädlich die Fasern sind und daß sie nicht abgebaut werden können.
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(rm)