
Umstrittene Vogelgrippe-Zwangsmaßnahmen endenTierquälerei der Quarantäne endet, Tiere dürfen wieder ins Freie
Die umstrittenen Zwangsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe haben viel Tierleid und Tierquälerei verursacht. Denn nebst dem verursachten Tierleid führt gerade das Einzwängen von Tieren zu Tierseuchen, wie inzwischen allenhalben bekannt ist.
Die Behörden haben nun beschlossen, die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe ab dem 01. Mai 2023 aufzuheben.
Diese Entscheidung folge auf die Verbesserung der epidemiologischen Situation, heißt es.
Seit November letzten Jahres, als diese Seuche in ganz Europa grassierte, haben sich auch in der Schweiz zahlreiche Wildvögel infiziert.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden sofort „Schutzmaßnahmen“ angeordnet, die eine Ausbreitung der Krankheit begrenzten.
So waren nur wenige Hausgeflügelbetriebe im Kanton Zürich betroffen. Im Wallis arbeiteten die Gemeindebehörden an der wirksamen Umsetzung der Vorschriften mit.
Da in Zukunft mit einer Wiederausbreitung der Vogelgrippe zu rechnen ist, sollten Geflügelhalter weiterhin auf die Gesundheit ihrer Tiere achten und bereit sein, bei Bedarf neue Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Die Einhaltung der Meldepflicht, einer Tierärztin oder einem Tierarzt anormale Mortalität oder Krankheitsfälle zu melden, sowie gute Hygiene- und Biosicherheitspraktiken bleiben jederzeit wichtig.
Rigide Registrierungspflicht
Während der Dauer der Seuche konnten die Geflügelhalter, die beim Kanton registriert sind (fast 2’000), direkt über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Maßnahmen informiert werden, so der Kanton.
(pd, rm)