
Unterstützung für Familien mit einem kranken Kind
Der Staatsrat hat einen Entwurf der Teilrevision des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) an den Großen Rat überwiesen.
In dieser Revision gibt es eine finanzielle Hilfe für Familien, die mit der Langzeiterkrankung eines Kindes konfrontiert sind.
Im Februar 2017 hat der Große Rat die Motion der Linksallianz angenommen, mit der die Schaffung eines Fonds für Arbeitnehmende mit einem Kind mit einer Langzeiterkrankung gefordert wurde.
Am 21. Juni 2017 hat der Staatsrat eine außerparlamentarische Kommission ernannt.
Diese erhielt den Auftrag, die Gewährungskriterien und die Organisationsmodalitäten einer finanziellen Nothilfe für Familien, die mit der Krankheit eines Kindes konfrontiert sind, festzulegen.
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