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Vernehmlassung eines Gesetzesvorentwurfs

Vernehmlassung eines Gesetzesvorentwurfs

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Behörden und ihre Verwaltungsbeamte üben große Macht aus, nicht immer im Sinne des Gerechtigkeitsgedankens, der Willkür verbietet, was sogar in der Bundesverfassung unter Artikel 9 festgelegt ist, aber nicht strafbar ist, weil es keinen Straftatbestand Willkür im Strafgesetzbuch gibt.

Im Kanton Wallis soll es für Verwaltungsverfahren neu eine Mediationsmöglichkeit geben.
Außerdem soll eine Stelle für anonyme mögliche Hinweise eingerichtet werden.

Das Präsidium des Staatsrates schickt einen Gesetzesvorentwurf zur Mediation in Verwaltungsangelegenheiten in die Vernehmlassung, dessen Ziel es ist, eine kantonale Ombudsstelle einzurichten.

Diese unabhängige Person soll zwischen den Bürgern und der Verwaltung vermitteln, damit Konflikte vermieden beziehungsweise einvernehmliche Lösungen gefunden werden können.

Gleichzeitig soll dies Gelegenheit bieten, die Arbeitsweise der Verwaltung zu verbessern.

Daneben wird das Finanzinspektorat eine Informatikplattform einrichten, auf der Informationen von Hinweisgebern gesammelt werden können.

Bis anhin gab es im Kanton Wallis keine Instanz, die sich mit den Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Kantonsverwaltung befaßte. Um diese Lücke zu schließen, sieht der Gesetzesvorentwurf zur Mediation in Verwaltungsangelegenheiten nun vor, eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten und diese mit einer Ombudsperson zu besetzen.

An diese neutrale Instanz gelangen in Zukunft die Bürger, die Streitigkeiten mit der Verwaltung haben, mit ihren Anliegen. In diesem Zusammenhang wird die kantonale Ombudsperson Untersuchungen durchführen, um den Sachverhalt zu ermitteln, und den involvierten Personen und Behörden anschließend die Möglichkeit bieten, im gemeinsamen Austausch eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.

Dank dieses Mediationsverfahrens sollen Konflikte vermieden oder zumindest einvernehmlich beigelegt werden, damit kein Gang vor die Justiz- oder Verwaltungsbehörden nötig ist. Gleichzeitig erhält die Verwaltung dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeitsweise zu verbessern.

Die kantonale Ombudsperson wird vom Staatsrat für eine Dauer von vier Jahren ernannt und soll unkompliziert auf mündlichem oder schriftlichem Weg eingeschaltet werden können.

Dies bedingt, daß sie flexibel, effizient und ohne starre Verfahrensregeln handeln kann, wobei sie natürlich ans Amtsgeheimnis und den Grundsatz der Vertraulichkeit gebunden sein wird. Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Ombudsperson den Parteien beispielsweise eine gütliche Einigung vorschlagen oder Empfehlungen zuhanden der Verwaltung abgeben. Die Ombudsperson verfügt jedoch über keine Durchsetzungs- oder Aufsichtsbefugnisse.

Alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Vernehmlassung des Gesetzesvorentwurfs finden sich online auf der Website des Staates Wallis unter der Adresse: www.vs.ch/laufende-kantonale-vernehmlassungen. Stellungnahmen können bis zum 31. März 2022 abgegeben werden.

Anonyme Hinweise sollen möglich werden

Parallel zur Einrichtung der Ombudsstelle und unabhängig vom Gesetzesvorentwurf hat der Staatsrat das Finanzinspektorat als Anlaufstelle für Hinweisgebern (Engl. sog. „whistleblower“) bezeichnet. Zu diesem Zweck wird das Finanzinspektorat eine Informatikplattform einrichten, auf der die Hinweise von Hinweisgebern gesammelt werden sollen.

Mögliche Dysfunktionen des Staates Wallis oder allfällige Vergehen vonseiten des Personals können auf diese Weise von den Angestellten selbst oder der Bevölkerung namentlich oder anonym gemeldet werden.

SW
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