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Bundespolizisten müssen Parlamentarier anständig behandeln, Parlamentsarbeit hat Vorrang vor Fotos schießen
Graber und Aeschi erhalten rechtBundespolizisten müssen Parlamentarier anständig behandeln, Parlamentsarbeit hat Vorrang vor Fotos schießen

Graber und Aeschi erhalten recht

Bundespolizisten müssen Parlamentarier anständig behandeln, Parlamentsarbeit hat Vorrang vor Fotos schießen
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Die Szenen waren verstörend. Schwerbewaffnete, mit Maschinenpistolen ausgerüstete Bundespolizisten, die Parlamentarier gewalttätig niederringen.

Das ereignete sich nicht nicht in einer Bananen-Republik, nicht in einem Land mit einer Militärjunta ohne Wahlen sondern in der Schweiz, im Schweizer Parlament.

Der Vorfall trug sich zu, als der ukrainische Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk in die Schweiz eingeladen wurde ins Bundeshaus und es „ausartete“ (NZZ).

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats ist gleicher Meinung wie zuvor die Kommission des Nationalrats.

Die Ständeratskommission hat sich mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gegen die Aufhebung der Immunität von Aeschi ausgesprochen und mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Aufhebung der Immunität von Graber.

Weil beide Parlamentskommissionen gleicher Auffassung sind, ist der Entscheid nun definitiv.

„Mehrfaches Kommunikationsproblem“

Es habe ein „mehrfaches Kommunikationsproblem“ so Kommissionspräsident Daniel Jositsch gegenüber Medien.

Es stünde zu bezweifeln, daß die Ratspräsidien die Nationalräte ausreichend ausreichend und klar orientiert hatten, daß ein Staatsbesuch aus der Ukraine geplant sei und daß zudem der gesamte Treppenbereich des Parlaments gesperrt sei.

Parlaments-Arbeit wichtiger als Foto-Präsentationen

Zudem habe während einer Parlaments-Session die Parlamentsarbeit Vorrang vor einem Fototermin.

Somit rügte die Ständeratskommission den damaligen Parlamentspräsident Nussbaumer. Dieser wollte gerne ein Foto von sich mit dem ukrainischen Parlamentspräsidenten anfertigen lassen und hatte wohl die Bundespolizei instrumentalisiert um die Treppe des Parlaments sperren zu lassen.

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Aeschi u. Graber werden im Bundeshaus von schwerbewaffneten Bundespolizisten attackiert (Bildquelle: staatliches Medium Nau)

Parlamentarier müssen anständig behandelt werden

Auch das verstörende Verhalten der Bundespolizisten gegenüber gegenüber Aeschi und Graber, also zwei gewählten offiziellen Volksvertretern der Schweiz kam bei der Kommission schlecht an und wurde gerügt.

Die beiden Bundespolizisten hätten „nicht besonders adäquat und verhältnismäßig“ gehandelt, so die Ständeratskommission.

Bundespolizisten müßten in der Lage sein, eine Gefährdungslage und das Risiko innerhalb des Parlamentsgebäudes richtig einschätzen können, so Jositsch dazu, der hinzufügt: „Oder anders gesagt: Man hätte das Problem eleganter lösen können.“

Der vielgescholtene Aeschi und sein Ratskollege Graber dürften die Ausführungen der Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen. Nahezu alle Medien hatten ihre Meinungen schnell gemacht und schrieben negativ über sie, nun zeigt sich ein anderes Bild.

Hintergrund

Laut Einsatzjournal des Bundessicherheitsdienstes BSD hätten die Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber – entgegen den Anweisungen der Sicherheitsassistenten des BSD – während des Besuchs des ukrainischen Parlamentspräsidenten versucht, die Haupttreppe des Parlamentsgebäudes zu benutzen. So die Kommission des Nationalrats in einem ersten Bericht im November 2024.

Als sie von den Beamten zurückgehalten wurden, kam es zu einem Gerangel mit körperlichem Einsatz und verbaler Auseinandersetzung.

Bundesanwaltschaft zeigt sich uneinsichtig

Aufgrund des Verdachts auf Hinderung an einer Amtshandlung (Art. 286 des Strafgesetzbuches) reichte die Bundesanwaltschaft (BA) am 19. September 2024 ein Gesuch um Aufhebung der Immunität der beiden involvierten Ratsmitglieder ein.

Das sagten die körperlich attackierten Parlamentarier

Die Kommission hat die Nationalräte Aeschi und Graber angehört. Nationalrat Aeschi macht geltend, daß er direkt körperlich angegangen wurde, ohne zuvor auf das Durchgangsverbot hingewiesen worden zu sein. Nationalrat Graber fügt dem hinzu, dass dieses Verbot auch nicht im Vorfeld durch die Parlamentsverwaltung kommuniziert worden sei. Er habe ferner das Gespräch gesucht und dabei zur Deeskalation der Situation beigetragen.

„Mehrere Fragen“ unklar

Die IK-N hält fest, daß diese Angelegenheit mehrere Fragen aufwirft, namentlich was den genauen Ablauf der Geschehnisse und deren Beurteilung anbelangt. Die Kommission möchte bestmögliche Klarheit in diese Angelegenheit bringen und hat daher mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Entscheid über die Aufhebung der Immunität der beiden Nationalräte zu vertagen.

Kommission vertagte im November 2024

Die Kommission vertagte ihren Entscheid und wollte namentlich, dasß die Verwaltungsdelegation, welche mit der Verwaltung der Räumlichkeiten der Bundesversammlung und des Zugangs zum Parlamentsgebäude betraut ist, ihre Sicht der Dinge darlegt in Bezug auf die Frage, ob die beiden Nationalräte die Sicherheitsvorschriften für das Gebäude verletzt haben.

Sie wird sich nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der Verwaltungsdelegation erneut mit dieser Angelegenheit befassen, hieß es damals.

Die Kommission tagte am 18. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre-André Page (V/FR) in Bern.

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(rm)

 

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