
Vogelgrippe: Geflügelhalter sollen registrieren
Nach der Feststellung eines Infektionsherdes in einem Geflügelbetrieb im Kanton Zürich am 24. November 2021 ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorbeugende Maßnahmen an.
Während diese Maßnahmen im Wallis nur für Betriebe mit Geflügel in den Gemeinden Port-Valais und Saint-Gingolph obligatorisch sind, werden sie allen Geflügelhaltern im Kanton empfohlen, damit der Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden kann.
Die Registrierung jeder Geflügelhaltung ist ein weiteres wesentliches Element der Prävention.
Sie muß von jedem Halter mithilfe des vom Kanton Wallis zur Verfügung gestellten Digital-Systems durchgeführt werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.
Aufgrund der Zunahme von Vogelgrippefällen bei Wildvögeln in Europa und des am 24. November 2021 im Kanton Zürich entdeckten Ausbruchs hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Festlegung von Kontroll- und Beobachtungszonen um die grossen Schweizer Seen und Flüsse angeordnet, um eine Ausbreitung des Virus auf Hausgeflügel zu verhindern. Ein Übertragungsrisiko auf Hausgeflügel ist die Ansteckung durch Kontakt mit Wildvögeln.
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass das Virus des Subtyps H5N1, das für die Vogelgrippe verantwortlich ist, von Tieren auf Menschen übertragen werden kann.
Im Wallis wird die Kontrollzone durch einen ein Kilometer breiten Geländestreifen entlang des Genfersees festgelegt. In dem betroffenen Gebiet weist der Kantonstierarzt die Geflügelhalter an, mithilfe von Sicherheitsmaßnahmen Fütterungsplätze, Tränken und Wasserbecken für Wildvögel unzugänglich zu machen. Wenn der Schutz dieser Orte nicht gewährleistet werden kann, muss das Geflügel in geschlossenen Räumen oder in Haltungssystemen mit Seitenwänden und einem dichten Dach untergebracht werden.
Je nach Entwicklung der Situation könnten diese Maßnahmen verschärft werden, wobei das Ziel darin besteht, eine Ansteckung von Hausgeflügel zu verhindern. Während diese Maßnahmen für Geflügelhalter in der Kontrollzone obligatorisch sind, werden sie für das gesamte Kantonsgebiet empfohlen, insbesondere in der Nähe von Gewässern.
Darüber hinaus sind die Geflügelhalter verpflichtet, einem Tierarzt eventuelle bei ihrem Bestand beobachtete Symptome zu melden (verminderter Appetit oder verminderte Legeleistung).
Als Vorsichtsmaßnahme sollten Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, diese nicht berühren und den Wildhüter informieren.
Registrierungspflicht
Sollte ein Betrieb von der Vogelgrippe betroffen sein, ist es entscheidend, dass die benachbarten Betriebe verschärfte Maßnahmen ergreifen. Um dies zu ermöglichen, muß jeder Geflügelhalter registriert sein, so die Behörden des Wallis.
Die Registrierung jeder Geflügelhaltung (auch als Hobby) ist in der Schweiz sogar obligatorisch, wobei sich wohl kaum alle daran halten, die ein paar Hühner oder Wachteln oder Enten etc. halten. Bei größeren gewerblichen Betrieben erfolgt dies über die TVD (Tierverkehrsdatenbank). Um diese obligatorische Erfassung für nicht gewerbsmäßige Geflügelhalter zu erleichtern und vereinfachen, bietet der Kanton Wallis ein computergestütztes Registrierungssystem an.
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