
Beginn der Vernehmlassung zur Digitalisierung
Mit dem Ziel, den Austausch mit der Bevölkerung und den Unternehmen primär auf den digitalen Kanal zu verlagern, möchte der Staatsrat das Digital-Angebot der Behörden ausbauen.
Aus diesem Grund hat er dem Departement für Finanzen und Energie nun grünes Licht erteilt, einen Vorentwurf des Gesetzes über die digitalen Dienste in die Vernehmlassung zu schicken.
Dieser Vorentwurf sieht vor, die nötigen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung zu schaffen, die einem gesellschaftlichen Wandel gleichzustellen ist.
Um einen leistungsfähigeren Service public bieten zu können, der nicht an die örtlichen und zeitlichen Einschränkungen von Schalterdiensten gebunden ist, die Bearbeitungsfrist für Gesuche zu beschleunigen und das Verständnis für Verfahren sowie deren Transparenz zu verbessern, will der Staatsrat das Angebot an digitalen Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen ausbauen.
Dazu hat er nun der Vernehmlassung des Vorentwurfs des Gesetzes über die digitalen Dienste zugestimmt, mit dem die Rahmenbedingungen für die Digitalisierung von Behördenleistungen sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene geschaffen werden sollen.
Der Vernehmlassungstext sieht vor, daß der Kanton die Einrichtung der Basisdienste übernimmt, auf denen die Digital-Angebote der verschiedenen Behörden aufgebaut werden können. Dies setzt voraus, daß der Kanton die Investitionen rationalisiert und die Kompatibilität von Systemen garantiert.
Dadurch erhalten die Nutzerinnen und Nutzer die Gewähr, daß sie Dienstleistungen auf eine einfache und einheitliche Weise nutzen können, indem sie sich beispielsweise mit einer einzigen digitalen Identität in ihr persönliches Konto einloggen.
Durch die Entwicklung von Dienstleistungen wird die interinstitutionelle Zusammenarbeit gestärkt, wie dies beispielsweise bereits bei den Baubewilligungen der Fall ist. Welche Projekte Priorität genießen sollen, wird dem Staatsrat von einem Leitungsausschuß aus Vertretern verschiedener Behörden vorgeschlagen. Massnahmen und Best Practices zur Gewährleistung der Datensicherheit werden dabei systematisch umgesetzt.
Die angestrebte Digitalisierung verfolgt allerdings keinen Selbstzweck: Neben den verschiedenen Umweltaspekten, die es zu berücksichtigen gilt, darf auch niemand ausgeschlossen werden, weshalb der bisherige traditionelle Weg neben dem digitalen weiterbestehen wird, so das Departement für Finanzen und Energie weier.
Das nun lancierte Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 16. Februar 2023. Die entsprechenden Unterlagen finden sich online auf der Webseite des Staates Wallis unter https://www.vs.ch/de/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen. Alle Personen oder Institutionen haben die Möglichkeit, sich an dieser Vernehmlassung zu beteiligen.
Geplant ist, dem Großen Rat die Botschaft und den Gesetzesentwurf im Verlaufe von 2023 zu unterbreiten.