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Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk

Vorsicht bei der Einfuhr von Feuerwerk

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Im Wallis wurde Tage nach dem Waldbrand von Bitsch schließlich doch noch ein Feuerverbot erlassen. Und obwohl es inzwischen regnet, wurde es noch nicht aufgehoben.

Sollte es aufgehoben werden oder für Walliser, die zum 1. August in andere Kantone fahren warnt das BAZG:

Im Vorfeld des 1. August wird jeweils viel Feuerwerk in die Schweiz importiert. Dabei gelte es, die geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten. Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz würden angezeigt, droht das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.

Wer Feuerwerkskörper importieren möchte, benötigt grundsätzlich eine Einfuhrbewilligung vom Bundesamt für Polizei (Fedpol).

Im Reiseverkehr dürfen jedoch pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm brutto pro Person ohne Bewilligung eingeführt werden, sofern diese Feuerwerkskörper in der Schweiz erlaubt sind.

Daß die Ware eingeführt werden darf, heiße jedoch nicht automatisch, daß sie in der Schweiz auch abgebrannt werden darf (z.B. wegen Feuerverboten aufgrund von Trockenheit).

Verbotene Feuerwerkskörper

Feuerwerk, welches auf dem Boden explodiert (wie zum Beispiel Kracher, Böller und Petarden), sei zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen, so das Amt.

Was wirklich verwundert, denn war solches Feuerwerk die letzten Jahre oftmals zu kaufen auch bei großen Anbietern wie Lidl oder Aldi.

Weiter zur Einfuhr verboten seien «Lady-Crackers», die länger als 22 Millimeter (7/8 Zoll) sind und/oder einen Durchmesser größer als 3 Millimeter (1/8 Zoll) aufweisen. Vor dem Kauf und der Einfuhr in die Schweiz wird empfohlen, sich über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Sicherstellung und Anzeige möglich

Stellt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei der Einfuhr verbotene Feuerwerkskörper fest oder fehlt eine Einfuhrbewilligung, werden die Gegenstände sichergestellt.

Eine Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wird bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.

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