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Was müssen Sie beachten bzw. was ist überhaupt ein Vorsorgeauftrag?
Vorsorgeauftrag oder KESB walten lassen?Was müssen Sie beachten bzw. was ist überhaupt ein Vorsorgeauftrag?

Vorsorgeauftrag oder KESB walten lassen?

Was müssen Sie beachten bzw. was ist überhaupt ein Vorsorgeauftrag?
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Nach Einführung der neuen Organisation der KESB gab es viel Kritik. Es waren viele Fälle publik-geworden in welchen die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) umstrittene Maßnahmen gegen den Willen der Betroffenen und ihrer Angehörigen angeordnet hatten bis hin zu Immobilienverkäufen.

Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, daß nicht fremde Beamte wie solche von der KESB sondern eine Person des eigenen Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten für einen regeln kann.

Doch es gibt einiges zu beachten. Daher fragt sich: Was müssen Sie beachten bzw. was ist überhaupt ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es, daß eine im Voraus festgelegte, bestimmte Person für handeln darf, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist.

Sie darf dann Vertretungshandlungen im Falle einer Urteilsunfähigkeit vornehmen.

Diese Vertretungshandlungen sind administrativer, finanzieller und persönlicher Art bzw. betreffen administrative, finanzielle und persönliche Angelegenheiten.

Hierbei sind die Interessen der auftraggebenden Person zu wahren.

Die Form ist wichtig, sonst ungültig

Allerdings: Das Schriftstück eines Vorsorgeauftrags muß formgültig erstellt werden (Art. 361 ZGB): Der Vorsorgeauftrag muß von Anfang bis Ende entweder selbst eigehändig verfaßt oder von einem Notar oder einer öffentlichen Urkundsperson beurkundet werden.

Ein Vorsorgeauftrag tritt naturgemäß immer erst dann in Kraft, wenn eine Urteilsunfähigkeit eingetreten ist.

Beispiel:
Jemand hat einen Unfall und kann sich selbst nicht mehr vertreten, etwa weil er nicht handlungsfähig ist oder sogr im Koma.

Beispiel:

Jemand wird dement und die KESB will über das Vermögen verfügen. Hier muß sie sich dann an die im Vorsorgeauftrag festgelegten Dinge halten. Sie kann nicht – wie ohne einen solchen Vorsorgeauftrag – einfach handeln wie sie es selbst für richtig hält. Das letzte Wort hat die Person, die im Vorsorgeauftrag bezeichnet wurde.

Was zu beachten ist

Apropos:
Auch kann es vorkommen, daß eine solche Person selbst nicht mehr in der Lage ist, die ihr angedachten Aufgaben zu erfüllen oder möglicherweise will es die eingesetzte Person nicht.

Daher: Man sollte Rücksprache halten mit den Menschen, die man einsetzt für eine Vertretung.

Wie soll etwa der geliebte Enkel, der in einem anderen Kanton oder gar im Ausland studiert, sie um die Finanzangelegenheiten seiner Großmutter kümmern wenn diese dement werden sollte?

Und selbst wenn sich die im Vorsorgeauftrag bestimmte Person dazu in der Lage fühlte als man sie frug ob sie eingesetzt werden will in die Verfügung des Vorsorgeauftrages kann es sein, daß sich ihre Lebenssituation geändert hat.

Scheidung, Firma läuft nicht, Unfall, sonstige Sachen die das Leben so mit sich bringt.

Daher sollte man immer auch mindestens eine zweite Person benennen in einem Vorsorgeauftrag. Falls die erstgenannte Person den Auftrag nicht annehmen will oder kann.

Wann endet ein Vorsorgeauftrag?

Läuft ein Vorsorgeauftrag lebenslänglich? Nein: Er endet, wenn die auftraggebende Person Ihre Urteilsfähigkeit wiedererlangt. Oder im schlechteren Falle wenn sie verstirbt.

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

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