
Walder-Berset-Affäre gibt weiter zu reden: Bundesrat will Beamte sensibilisieren, Geheimnisse nicht an Dritte weiterzugeben
Die schweizweit Schlagzeilen machenden Indiskretionen und die Klüngelei zwischen dem damaligen Department Alain Berset und dem Ringier-Konzern werden aktuell aufgearbeitet. Gemäß Bundesrat ist inzwischen alles wieder ok, sowas könne nicht mehr vorkommen.
Er läßt verlauten: „Der Bundesrat hat bereits viele Maßnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Dies hält er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) über Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften fest, die er an seiner Sitzung vom 24. Januar 2024 verabschiedet hat. Einen großen Teil der Empfehlungen der GPK hält er für bereits erfüllt.“
Deutlich weniger rosig klingt es, wenn man den Bericht der GPK liest.
Die GPK äußerte sich „erstaunt darüber, daß mit Ausnahme des EDI keines der Departemente und auch nicht die Bundeskanzlei (BK) Strafanzeigen eingereicht hätten.“
Sensibilisierungen geplant, damit Bundesangestellte nicht mehr plaudern
Angeblich soll – was ja bis heute höchst umstritten ist – Walder-Intimus Berset von den Indiskretionen seines leitenden Mitarbeiters überhaupt nichts gewußt haben.
Wie namentlich die Weltwoche enthüllte war jedoch das Gegenteil der Fall wie Berichte belegen (etwa diese beispielsweise: 1, 2).
Sogar der Tagesanzeiger, der sonst stramm SP-freundlich ist, schrieb, Bersets Darstellung, er habe nichts von nichts gewußt, sei „nicht sehr plausibel“. Doch Berset lag eben nicht bloß mit Frauen im Bett, wie die ständigen Affären-Schlagzeilen belegen, sondern auch mit dem Ringier-Konzern. Doch wer darüber schrieb machte sich bei den Konzern- und Staatsmedien schnell unbeliebt. Bei der angeblich liberalen NZZ flogen Redakteure hochkant raus bzw. wurden gegangen nachdem ihnen verboten wurde, kritisch über Walder zu berichten.
Wer muß „sensibilisiert“ werden“?
Nun ist der offizielle Tenor, Bundesangestellte müßten sensibilisiert“ werden, nicht Bundesräte und andere Politiker in leitenden Ämtern.
Namentlich sollen die Bundesangestellten für das Thema der Indiskretionen sensibilisiert und auf die Anzeigepflicht nach dem Bundespersonalgesetz hingewiesen werden.
Die GPK stellte hingegen fest, daß viele Indiskretionen die Diskussionen
an Sitzungen des Bundesrates betrafen. Abschließend äußerte die GPK ihr Bedauern, daß der Bundesrat es bisher nicht geschafft habe, die
Problematik der Indiskretionen effektiver anzugehen.
Nun soll die Hinweisgeber-Meldestelle bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle inskünftig leichter auch für die Meldung von Indiskretionen genutzt werden können.
Schließlich wird der Bundesrat dem Parlament voraussichtlich Mitte 2024 eine Botschaft zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) unterbreiten, mit der die Auswertung von Randdaten betreffend Zugriffe auf Bundesratsgeschäfte erleichtert werden soll.
Damit sollen die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Amtsgeheimnisverletzungen verbessert werden.
Einen großen Teil der Empfehlungen der GPK erachtet der Bundesrat daher als bereits erfüllt.
Weiterführendes
Dokument zum GPK-Bericht
GPK-Bericht Indiskretionen Walder
Stellungnahme des Bundesrats Indiskretionen Covid
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(rm)