
Wallis : Die Ordnungsbußen als QR-Code
Ab Montag, dem 17. Oktober 2022 werden alle Ordnungsbußen, die von der Kantonspolizei ausgestellt werden die neue Zahlungsmethode des QR-Kodes enthalten.
Im Einklang mit der Modernisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs führt die Kantonspolizei auf allen ihren Ordnungsbußen QR-Codes ein, so die Kantonspolizei Wallis. Und ist des Lobes für die zusätzliche Zahlungsmethode voll: „Diese enthalten alle Informationen zur Übertretung und ermöglichen eine bequeme, schnelle und effiziente Zahlung.“
Die Zuwiderhandelnden können so ihren „QR-Code“-Bußenzettel innerhalb von 30 Tagen mit ihrem Smartfon bezahlen. Dies, indem sie den Kode einfach skännen und damit die sofortige Zahlung über eine Webseite auslösen.
Die Plattform bietet für die Abwicklung der Zahlung verschiedene Zahlungsmethoden an, von Mastercard über American Expreß bis hin zu TWINT oder Postfinance.
Personen, die über keine IT-Lösung verfügen, können einfach auf den Versand des Strafzettels an ihre Adresse warten oder direkt das Verkehrsbüro unter der Nummer 027 606 58 06 kontaktieren, damit ihnen eine QR-Rechnung zugeschickt wird.
„Die Kantonspolizei rät Ihnen aber, diese neue Zahlungsmethode gar nicht erst testen zu müssen… indem Übertretungen vermieden werden“, so heißt es in der Mitteilung weiter.
Bargeld und Überweisung bleiben als Zahlungsmittel bestehen
Auf Anfrage von Walliser Zeitung bestätigt die Kantonspolizei, daß die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten von Überweisung per IBAN oder Barzahlung bestehen bleiben, was insbesondere für Menschen oder Firmen / Institutionen ohne Bankkonto oder auch Unterstützer des Beibehalten von Bargeld (Bargeldinitiative) wichtig ist aber auch für Leute, die kein Smartfon besitzen oder keine akkuverbrauchenden Apps (Zahl-Applikationen) installieren wollen etc.
Die Kantonspolizei erläutert dazu:
„Es ist aber so, daß eine Banküberweisung im klassischen Sinne, also via Banküberweisung (IBAN) erst nach 30 Tagen möglich ist. Dann nämlich erhält der Benutzer, welcher nicht über die entsprechenden IT-Möglichkeiten verfügt, einen Einzahlungsschein mit der IBAN-Nr.
Sofern der Benutzer aber über die IT-Mittel verfügt, kann er neu einen QR-Code scannen und die Überweisung sofort auslösen.“
QR-Code-Zahlungen unsicher?
Auch sorgen zurzeit Horror-Schlagzeilen zu QR-Kode-Abbuchungen dafür, daß viele diese Zahlungsart meiden wollen. So meldet das Finanzportal IP, daß die UBS etliche Doppelt-Zahlungen hat und mit dem Ansturm der Reklamationen nicht mehr klar-kommt. Sogar die Medienstelle sei abgetaucht. Einem Kunden einer anderen Bank seien 138’372.26 Franken Krankenversicherungsprämie abgebucht worden via QR-Kode-Zahlung.
(rm)