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Wallis: Kontrolle von Personen in Quarantäne

Wallis: Kontrolle von Personen in Quarantäne

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Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt und ändern sich ständig. Wie alle Viren. So werden auch ständig neue Stämme entdeckt ähnlich wie bei Grippeviren ja auch.

Nach der Entdeckung eines neuen, ansteckenderen Stammes des Coronavirus in Großbritannien und Südafrika hat der Bundesrat am 21. Dezember 2020 neue Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung dieses neuen Stammes einzudämmen.

Demnach müssen nun Personen, welche nach dem 14. Dezember 2020 aus einem dieser beiden Länder eingereist sind, ab dem Tag der Ankunft in der Schweiz für zehn Tage unter Quarantäne gestellt werden.

Die Dienststelle für Gesundheitswesen und der Kantonsarzt leiten die Liste der zu überprüfenden Personen an die Kantonspolizei weiter.

Aufgrund dieser Angaben leitet die Kantonspolizei Wallis in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeikorps entsprechende Kontrollen ein.

Widerhandlungen gegen die angeordnete Quarantäne werden der Staatsanwaltschaft angezeigt, wobei das Strafmass eine Geldstrafe bis zu CHF 1’500.00 beträgt.

Hinweis:

Wer ab dem 14. Dezember 2020 aus Großbritannien oder Südafrika ins Wallis einreiste, muß ab dem Tag der Ankunft in der Schweiz zwangsweise für zehn Tage unter Quarantäne gestellt werden. Jede Person, die sich in dieser Situation befindet, muß sich darüberhinaus binnen von 24 Stunden melden:

Über Internet:

Französisch: http://www.promotionsantevalais.ch/annonce

Deutsch: http://www.promotionsantevalais.ch/meldeverfahren

Englisch: http://www.promotionsantevalais.ch/declarationform

Per Telefon:

Heiße Leitung Kanton Wallis +41 58 433 0 144
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Per E-Mail: Contact.covid19@psvalais.ch

SW
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