
Wallis muß am meisten auszonen
Die wunderschönen Landschaften mit ihren vertreuten Häusern wie man sie überall noch in der Schweiz sehen kann sind entstanden als noch jeder mit seinem Eigentum, mit seinem Land machen konnte was er wollte.
Sie wären mit den heutigen Einschränkungen, der Trennung zwischen Bauland und Agrarland niemals entstanden.
Die Zweitwohnungsinitiative durch Franz Weber (notabene damals sogar Fünftwohnungsbesitzer) verschärfte die Eingriffe nochmals.
Das revidierte Raumplanungsgesetz zwingt den Kanton Wallis bzw. dessen Gemeinden dazu, Bauland auszuzonen. (Walliser Zeitung berichtete hierzu mehrfach, u. a. hier)
Dies dämmt die Spekulation mit Bauland ein, ist aber auch ein drastischer Eingriff. So erhalten Leute die Bauland besaßen plötzlich nur noch grüne Wiese, Ackerland .
Obwohl diese jahrelang oder sogar jahrzehntelang das Land als wertvolles Bauland versteuern mußten.
Dies erscheint sehr ungerecht, denn haben doch die Gemeinden (und auch der Kanton) durch die großzügigen Baulandeinzonungen steuerlich profitiert.
Und: Wer für hunderttausende kostbares, wertvolles Bauland gekauft hatte, der hat nun plötzlich nur noch nahezu wertloses Agrarland.
Dies trifft nicht bloß Baulandspekulanten, sondern auch Leute, die ihre Altervorsorge sicher anlegen wollten in Bauland. Oder auch Erben. Die nunmehr statt kostbarem Bauland nur noch Ackerland erben.
Die Frage ist daher, ob nicht die Politik zumindest für Leute, die nicht gerade Bauland als Spekulationsobjekte zusammengekauft und gehortet haben, hier entschädigt werden müßten.
Was ist Ihre Meinung?
Ist es gut, daß Spekulanten bestraft werden? Oder sollte man Leute, die nicht massenweise Bauland horteten, entschädigen?
Schreiben Sie uns an Leserbrief (ätt) Walliser-Zeitung.ch
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(rm)