
Walliserei? Politikertaschen füllen sich mit Ski-AbosStrafrechtsprofessor: "Sehr wahrscheinlich kriminell"
Vetterli-Wirtschaft und Bereicherung: Der Kanton Wallis macht seinem Namen als Wilder Westen der Schweiz wieder einmal alle Ehre, so scheint es.
Walliser Politiker beziehen Ski-Abos auf lau, quasi gratis.
Mitte Oberwallis-Staatsrat Christophe Darbellay hält die Skiabos für ein „Arbeitsinstrument.“
Ein Strafrechts-Professor jedoch bezeichnet diese als „sehr wahrscheinlich kriminell“.
Walliser Politiker erhalten von den Walliser Skigebieten stark vergünstigte oder sogar kostenlose Skipässe.
Insofern ein Wunder, daß der Staatsrat nach langer Zeit doch noch gegen die Dumping-Löhne der Bergbahnen einschritt. Oder ist es eher ein Zeichen, daß die Gratis-Skiabos die Unabhängigkeit des Staatsrats nicht beeinflussen?
So oder so ist es eine Bereicherung.
Das Westschweizer Staatsfernsehen RTS berichtet, daß Skidestinationen wie Verbier, Portes du Soleil, Nax und Nendaz/Veysonnaz den den Mitgliedern des Staatsrats Saisonkarten spendieren. Und zwar im Wert von bis zu 1.000 Franken oder sogar darüber.
Doch nicht nur der Staatsrat wird bedient mit Skiabos. Auch die National- und Ständeräte aus dem Wallis werden mit Saisonkarten bedient.
Nur 100 Franken anstatt normal fälliger 1.570 Franken müssen diese bei den Walliser Bergbahnen für den Schneepaß (Snowpass) zahlen.
Mit diesem kann man in allen Walliser Skigebieten fahren, wobei Zermatt und 4 Vallées auf 4 Tage beschränkt sind.
Strafrechtsprofessor und Anti-Korruptionsexperte bezeichnet die Bereicherung als kriminell
Der Basler Strafrechtsprofessor und Anti-Korruptions-Experte Mark Pieth stuft gegenüber dem Staatssender diese Art der Bereicherung als „sehr wahrscheinlich kriminell“ ein.
Und tatsächlich – wer die eigenen Wohlverhaltensregeln liest, welche der Staatsrat selbst abgesegnet hat, der staunt:
In der Verordnung über das Personal des Staates Wallis (kVPers) und den Richtlinien betreffend den Umgang mit Geschenken, Einladungen und anderen Vorteilen wird nun präzisiert, daß diese erlaubt sind, sofern es sich um Höflichkeitsgeschenke mit einem Marktwert von bis zu 200 Franken handelt.
Mitglieder des Staatsrats sowie der Staatskanzler dürfen im Rahmen der Amtsführung grundsätzlich nur dann Geschenke, Einladungen und andere Vorteile annehmen, wenn diese gesellschaftlich üblich, geringfügig und angemessen sind. Zudem müssen diese bei einem Wert über 500 Franken pro Situation transparent der Staatskanzlei gemeldet werden.
In jedem Fall ist es den Mitgliedern des Staatsrats und dem Staatskanzler untersagt, Geldgeschenke anzunehmen. Die Annahme von Geschenken darf zudem in keiner Weise die Unabhängigkeit, Objektivität und Handlungsfreiheit der Mitglieder des Staatsrats sowie des Staatskanzlers einschränken.
Ewig-Staatsrat Darbellay ist anderer Meinung
Staatsrat Christophe Darbellay (Mitte) glaubt anscheinend, daß die vom Staatsrat selbst aufgestellten Regeln für diesen nicht gelten würden.
Er betrachte die Skiabos als „Arbeitsinstrument“.
„Wir handeln völlig unabhängig“ so Darbellay. Gegenüber der NZZ bringt er hierzu den schon oben im Beitrag erwähnten Staatseingriff gegen massive Dumpinglöhne denen man jahrzehntelang zugeschaut hat an.
Nur darum geht es gar nicht, ob die Unabhängigkeit (auch) betroffen ist.
Es wäre ja noch schöner wenn nebst der Vorteilsnahme im Amt auch noch die Amtsführung und Unabhängigkeit beeinflußt würde.
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(rm)