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Was ist ein Ferienort wie Anzère noch wert?

Was ist ein Ferienort wie Anzère noch wert?

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Von Albert Ulrich

Nimm den Zweitwohnungsbesitzern und Erholungssuchenden das Recht weg – was ist dann ein Ferienort wie Anzère noch anderes als eine von einer „Räuberbande“ verwaltete Feriendestination?

In Anzère mussten Feriengäste bis Ende 2017 pro Übernachtung CHF 2.50 bezahlen. Mit einem neuen Tourismusreglement wurden die Taxen ab 2018 auf CHF 3.50 angehoben, verpackt in einer Kurtaxenpauschale mit Vergünstigung für die Zweitwohnungsbesitzer und übernachtende Urlauber.

Aufgrund eines Entscheides des Walliser Staatsrates im Jahr 2023 musste das Tourismusreglement von den Gemeinden Ayent und Arbaz überarbeitet und die Berechnungsformel für die pauschale Kurtaxe korrigiert werden.

Die Gemeinden kamen dieser Forderung nach, passten ihre „Apotheker-Formel“ an und erhöhten als Ausgleich der Mindereinnahmen einfach die Übernachtungstaxen auf CHF 5.50, also um 57% respektive um 120% seit dem 31.12.2017.

Zweitwohnungsbesitzer, welche in der Region Anzère jährlich rund 2 Millionen Franken Kurtaxen bezahlen, haben auf Gemeindeebene kein Mitspracherecht. Die Beschwerden, Vorschläge und Bedenken der R2 (*) anlässlich einer „öffentlichen Alibi-Anhörung“ verschwanden unbeachtet in einer Mailbox von Anzère Tourisme SA.

Viele der 2000 Zweitwohnungsbesitzer unterbreiteten Vorschläge für mehr Steuergerechtigkeit und für einen nachhaltigen, familienfreundlichen „4-Jahreszeiten-Tourismus“. Offensichtlich haben die Behörden und die Tourismusverantwortlichen andere Interessen und suchen noch immer ihren Profit mit dem Massentourismus. Sie bedenken jedoch nicht, dass Tagestouristen, vor allem die „Magic Pass“-Besitzer, keinen Rappen an die örtliche Infrastruktur beitragen. Im Gegenteil, sie profitieren von Gratis-Parkplätzen, Shuttle-Bus und Veranstaltungen, welche mit den Kurtaxen der Feriengäste und Zweitwohnungsbesitzern finanziert werden.

Die „öffentliche Anhörung“ zum neuen Kurtaxen-Reglement, die eine einzige Farce und Trugbild war, hat einmal mehr gezeigt, mit welcher Verachtung die „besten und treuesten Botschafter“ des Ferienortes Anzère behandelt werden.

Es ist sehr enttäuschend zu sehen, wie respektlos Zweitwohnungsbesitzer in der Region Anzère behandelt werden. Das Verhalten der Gemeindebehörden und der Anzère Tourismus AG gegenüber dem Verein Anzère-R2 und seinen Mitgliedern ist herabsetzend und wird zunehmend von einer Haltung inspiriert, die populistische Züge trägt („die Üsserschwiizer und wir Einheimische“).

Anzère R2 reichte im März 2024 beim Staatsrat Beschwerde ein gegen die neuen Kurtaxenreglemente der Gemeinden Ayent und Arbaz über die pauschale Kurtaxe und die auf der Grundlage dieser Reglemente erhobenen Abgaben. Der Rekurs wurde aber auf die lange Bank geschoben.

Im April 2024 haben Zweitwohnungsbesitzer auf dem Latrinenweg erfahren, dass der Staatsrat das neue Reglement über die pauschalen Kurtaxen, das von den Gemeinden Ayent und Arbaz „Hals über Kopf“ verabschiedet wurde und gegen das der Verein und mehrere Mitglieder Einspruch erhoben haben, angeblich homologiert hat.

In einer demokratischen Gesellschaft würde der Beschluss des Staatsrats und seine Erwägungen von den Gemeindebehörden dem Rekurrenten zugestellt, bevor eine definitive Homologierung erfolgt. In Ayent und Arbaz aber herrscht ein Regime der lokalen Interessen.

Gegenstand und Ziel der Beschwerde ist es, dass die beschuldigten Gemeinden die strittigen Verordnungen zurückziehen, um der daraus resultierenden rechtswidrigen Situation ein Ende zu setzen, und oder dass, diese vom Staatsrat für nichtig erklärt werden, sowie die abgeleiteten Rechtsakte, die in Ausführung dieser Verordnungen erlassen wurden.

Diese Beschwerde stützt sich auf die Tatsachenfeststellung, dass sich die Besteuerung, welche die Zweitwohnsitzer in den Gemeinden der Region Anzère trifft, immer weiter verschlechtert, während die im Gegenzug versprochenen Vorteile einer Gästekarte, insbesondere zum Zeitpunkt der Einführung der pauschalen Kurtaxe, immer weiter zurückgehen.

Die neue Verordnung wurde missbräuchlich als Antwort auf die Notwendigkeit dargestellt, die vorherige Verordnung zu korrigieren, die in einer ihrer Bestimmungen durch eine individuelle Beschwerde gegen die pauschale Kurtaxe in einem bestimmten Fall in Mitleidenschaft gezogen worden war. In Wirklichkeit ging es unter der Hand darum, eine maßlose Erhöhung der Pauschalsteuer pro Übernachtung vorzunehmen.

Die 120%-ige Erhöhung der Kurtaxen seit 2017 erfolgte ohne jegliche Begründung von Anzère Tourismus AG und von den Gemeinden.

Im Gegenteil:

Eine aktuelle Studie der UBS, die in diesem Bereich als Autorität gilt und den Markt seit mehreren Jahren beobachtet, hat aufgezeigt, dass Anzère der am schlechtesten eingestufte Tourismusort in den Bergen ist und dass sein touristisches Angebot deutlich unter dem Durchschnitt der untersuchten Orte liegt.

Offen bleibt noch, ob der Verein Anzère R2 mit seiner Meldung an den Finanzkontrolleur des Kantons Wallis (Finanzinspektion) in der Funktion als Whistleblower über die desaströse Finanzverwaltung von Anzère Tourisme SA, die nicht mit dem Tourismusgesetz übereinstimmt, etwas bewirken kann.


Albert Ulrich ist Präsident des Zweitwohnungsbesitzer-Vereins Anzère R2


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