
Wassermangel im Goms
Ausgerechnet kurz bevor das Bula im Goms beginnt und sich rund 40.000 Menschen zusätzlich im Goms aufhalten wird das Wasser knapp.
Die Gemeinde Obergoms teilt mit, daß aufgrund der anhaltenden Trockenheit ab sofort bis auf Widerruf folgende Maßnahmen gelten:
– Die Benützung von Hydranten ist verboten, ausgenommen Feuerwehr
– Das Bewässern von landwirtschaftlichen Wiesen ab Trinkwassernetz ist verboten
– Das Bewässern von Gärten und Rasenflächen soll reduziert werden und in den Morgen- oder Abendstunden (21:00 Uhr bis 07:00 Uhr) getätigt werden
Private Laufbrunnen sollen wenn möglich abgestellt oder auf ein Minimum reduziert werden
Auszug aus dem Trinkwasserreglement der Gemeinde Obergoms
Art. 32 Öffentliche Hydranten
1
Die Hydranten dienen dem Wasserbezug zu Feuerlöschzwecken. Jede andere Wasserentnahme ohne vorherige Bewilligung der WV ist verboten.
2
Hydranten, Schieber und Schiebertafeln sind vor Beschädigungen zu bewahren und müssen jederzeit zugänglich sein; sie dürfen nicht mit Material überdeckt werden.
3
Die Bewilligung zur Benützung von Hydranten wird von der WV erteilt. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der aus dem unsachgemäßen oder nachlässigen Gebrauch der Hydranten entsteht, haftet der Benützer.