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Illegale Pornografie auf Whatsapp, Telegram, Tiktok, Instagram & Co: Die Kantonspolizei sensibilisiert

Illegale Pornografie auf Whatsapp, Telegram, Tiktok, Instagram & Co: Die Kantonspolizei sensibilisiert

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Als das Phänomen vor vielen Jahren erstmal in einem schweizweit bekannt-gewordenen Fall (Ice tea-Sexvideo) aufkam, hatte sich die zuständige Kantonspolizei (Zürich) noch auf den Standtpunkt gestellt, man könne da nix machen, denn die Social-Media-Konzerne seien ja in den USA. Später gab es dann doch ein Handeln und im Anschluß 11 Strafverfahren.

Ein Phänomen, ein Trend, das Sexting, von den Jugendlichen auch «Nudes» genannt, gewinnt auch im Wallis an Bedeutung., so die Kantonspolizei.

Was sollen Eltern tun, wenn sie auf dem Smartfon ihres jugendlichen Kindes ein Nacktfoto von diesem entdecken?

Die Kantonspolizei gibt Ihnen einen Einblick in diese Problematik, die bei Jugendlichen im Trend ist.

Der Zugang zum Internet durch junge Erwachsene, manchmal sogar durch Kinder, ist, seit er durch Smartphones erleichtert wurde, alltäglich geworden.

Die Liebe von Jugendlichen wird heute oft zunächst virtuell ausgelebt und der Austausch von «Sexting» ist zur Normalität geworden.

Dabei fotografiert man sich nackt und/oder filmt seine Sexualpraktiken und schickt sie dann an seinen Partner oder an Freunde.

Leider werden diese vertrauensvoll übermittelten Aufnahmen in vielen Fällen über Messenger-Dienste und soziale Netzwerke weitergegeben.

Diese kinderpornografischen Inhalte sind dann für alle zugänglich und können für immer im Internet verbreitet werden.

Was es zu wissen gilt:

  • In der Schweiz wird die Strafmündigkeit mit 10 Jahren erreicht. Das bedeutet, daß ein Kind ab 10 Jahren, das einen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch begeht, vor dem Jugendgericht landen kann.
  • Pornografie, ob in Form von Bildern, Videos, Schriftstücken oder sogar Tonaufnahmen dargestellt, ist für Kinder unter 16 Jahren verboten (Artikel 197 des Strafgesetzbuches).
  • Das Herstellen von Sexting/Nudes als Minderjährige/-r ist gesetzlich verboten. Wenn Jugendliche dies tun, schaffen sie Kinderpornografie (Pornografie, die sich auf Minderjährige bezieht).
  • Abgesehen von der Herstellung ist es auch verboten, sie zugänglich zu machen, anzusehen, herunterzuladen, zu verbreiten und zu besitzen. In solchen Fällen werden die Täter von Amtes wegen von der Justiz verfolgt.
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