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Wird das Oberwallis kulturell und sprachlich geschwächt?

Wird das Oberwallis kulturell und sprachlich geschwächt?

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Der Kanton Wallis soll eine neue Verfassung erhalten. Die Arbeit des Verfassungsrates biegt auf die Zielgerade ein und gibt zu reden. Bald wird der Verfassungsrat seinen finalen Entwurf der Walliser Bevölkerung vorlegen.
Die Schweizerische Volkspartei Oberwallis sieht die Arbeit des Verfassungsrats skeptisch und ist mit den vorgesehenen Änderungen nicht einverstanden. Die SVPO teilt dazu mit (kursiv):

Die Beschlüsse des Verfassungsrates widersprechen unseren Überzeugungen. Es wurden rote Linien überschritten, die neue Verfassung schwächt das Oberwallis als sprachliche und kulturelle Minderheit und die Staatsaufgaben sowie der Sozialstaat werden massiv ausgeweitet. Die SVPO stellt sich dem entgegen und gründet im Hinblick auf die Volksabstimmung ein Nein-Komitee zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Nationalrat Michael Graber übernimmt das Präsidium des Nein-Komitees.“

Die SVPO war 2018 als einzige Oberwalliser Partei gegen die Totalrevision der Kantonsverfassung und gegen einen Verfassungsrat.

Dazu schreibt die Partei im Einzelnen sehr detailliert zu den Gründen folgendes:
„Teilrevisionen schienen uns demokratischer, weil die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über jede Änderung einzeln abstimmen könnten. Doch wir haben den Willen der Bürgerinnen und Bürger respektiert und uns im Verfassungsrat engagiert und lösungsorientiert eingebracht. Sei es in den Kommissionen, sei es in vielen überparteilich und über die Sprachgrenze hinweg geführten Gesprächen oder sei es im Plenum, wo die SVPO am meisten Abänderungsanträge einbrachte und von den Oberwalliser Fraktionen am längsten sprach.“

SVPO: Verfassungsrat nicht gewillt zu nötiger Sensibilität

„Leider haben viel Zeit und viel Herzblut wenig bewirkt.“ beklagt die Partei und äußerst dazu: „Mehr als die Hälfte der Abstimmungen hat die SVPO in der 1. Lesung verloren. Die Eintretensdebatte im Juni hat klar gezeigt, daß der Verfassungsrat nicht gewillt ist, unseren Anliegen die nötige Sensibilität entgegenzubringen.“

«Wir sind weit weg von einem zufriedenstellenden Verfassungsentwurf. Die Hoffnungen, daß sich alles zum Guten wendet, sind klein», hält SVPO-Präsident und Verfassungsrat Romano Amacker fest.

Schwächung des Oberwallis

„Nachfolgend möchten wir auf einige Punkte im Verfassungsentwurf eingehen“, so die SVPO: „Der Verfassungsrat hat beschlossen, den Staatsrat auf sieben auszubauen, verweigert aber gleichzeitig dem Oberwallis seinen berechtigten Anspruch auf zwei garantierte Staatsräte. Die SVPO sprach sich beim Staatsrat stets gegen eine Erhöhung auf sieben aus. Falls der Staatsrat aber ausgebaut wird, muss das Oberwallis zwingend zwei garantierte Staatsräte erhalten. Mit der alten Verfassung hat das Oberwallis einen Sitz garantiert. Das entspricht 20 Prozent. Ein Sitz pro Region würde bei sieben Staatsräten indes nur noch rund 14 Prozent entsprechen, die neue Verfassung würde also das Oberwallis schwächen. Das akzeptiert die SVPO nicht!

Ebenso hat der Verfassungsrat unsere Forderungen nach einem garantierten Oberwalliser Ständerat abgelehnt. Die SVPO ist überzeugt, daß es fürs Wallis am besten wäre, wenn unser Kanton stets von einem deutschsprachigen und einem französischsprachigen Vertreter repräsentiert wird.“

Zwangsfusionen von Gemeinden: Massiver Eingriff in die Gemeindeautonomie

Der Verfassungsrat will, dßs in Gemeinden mit mehr als 5’000 Einwohnerinnen und Einwohnern an die Stelle der Gemeindeversammlung der Generalrat tritt. Dies im Wissen, dass keine Oberwalliser Gemeinde bislang einen Generalrat hat.

Auch Zwangsfusionen sind im Verfassungsentwurf vorgesehen. Insoweit es die kommunalen, regionalen oder kantonalen Interessen erfordern, kann der Große Rat eine Fusion anordnen. Und der Staatsrat kann Gemeinderäte abberufen. Dies sind schwerwiegende Eingriffe in die Gemeindeautonomie.

Demokratische Legitimation und Kontrolle fehlen

Die Mitglieder der Justizbehörden würden auf unbestimmte Zeit ernannt oder gewählt. Weiter ist deren Ernennung oder Wahl nicht an politische Kriterien gebunden. Dies tangiert die demokratische Legitimität und Kontrolle.

SVPO kritisiert auch geplantes Ausländerwahlrecht mit tiefen Hürden

Der Verfassungsrat hat auf kommunaler Ebene ein fakultatives Ausländerstimmrecht vorgesehen. Für die SVPO eine rote Linie. Wer mitbestimmen will, soll sich integrieren und einbürgern lassen. Weiter sind die Bedingungen für das Ausländerstimmrecht viel zu tief (Niederlassungsbewilligung und seit drei Jahren im Kanton). Bürgerinnen und Bürger aus Portugal, Italien, Deutschland, Frankreich usw. haben gemäss diversen Staatsverträgen bereits nach fünf Jahren einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung. Dies reicht nicht aus, um die örtlichen Gegebenheiten und die feinen Nuancen einer Gemeinde zu kennen.

Der Verfassungsrat will, daß der Kanton die Aufnahme von ausländischen Personen erleichtern soll. Der Entwurf enthält ein Recht auf Integration und ein Recht auf Inklusion. Überdies wird festgehalten, dass der Kanton die Initiativen anderer Sprachgemeinschaften fördern muß.

Sozialhilfe soll nicht mehr rückerstattet werden

«Der Verfassungsentwurf beinhaltet viele teure Träumereien», erklärt SVPO-Generalsekretär Diego Schmid. So hat der Verfassungsrat eine kantonale Elternzeit beschlossen. Gemäss der Walliser Industrie- und Handelskammer würde dies mindestens 70 Millionen Franken pro Jahr kosten. Außerdem ist vorgesehen, daß Sozialhilfe neu grundsätzlich nicht rückerstattet werden müßte. Weiter hat jede Person Anspruch auf eine unentgeltliche öffentliche Erstausbildung. Unter einer Erstausbildung wird eine Berufsausbildung oder ein Studium an einer Uni bis zum Masterstudium verstanden. Die Kosten wären also enorm.

Des Weiteren wird verlangt, daß Kanton und Gemeinden eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in der Politik, in den öffentlichen Verwaltungen und in Unternehmen fördern. Überdies müssen Kanton und Gemeinden die Familien in ihrer Vielfalt anerkennen. Zudem soll der Kanton die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit und den fairen Handel fördern.

In der Umweltpolitik räumt der Entwurf ein Grundrecht auf eine gesunde Umwelt ein. Der Kanton ergreift Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und strebt die Klimaneutralität an.

Jede Person soll ein Recht auf ein frei gewähltes Lebensende erhalten. Damit wäre die Sterbehilfe auf Verfassungsstufe festgehalten. Für die SVPO unannehmbar.

Die römisch-katholische Kirche und die evangelisch-reformierte Kirche sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannt. Andere Religionsgemeinschaften können beantragen, daß der Kanton ihnen den Status des öffentlichen Interesses verleiht. Damit könnte der Islam im Wallis zu einer Religion des öffentlichen Interesses werden.
Die SVPO stellt sich diesem Verfassungsentwurf entgegen und gründet im Hinblick auf die Volksabstimmung ein Nein-Komitee zur Totalrevision der Kantonsverfassung. Nationalrat Michael Graber übernimmt das Präsidium des Nein-Komitees. Es gilt, bereit zu sein. Er ist überzeugt: «Es ist unumgänglich, daß die Bevölkerung diesen links-liberalen Verfassungsentwurf an der Urne stoppt!»

Die Verfassungsratsfraktion der SVPO wird indes ihre Arbeit fortführen. Die SVPO hat für die 2. Lesung 196 Abänderungsanträge eingereicht ? mit Abstand am meisten. Die SVPO-Verfassungsräte sind gewillt, die nötigen Korrekturen anzugehen und sich auch weiterhin mit dem Oberwallis im Herzen für die Anliegen unserer Region zu engagieren. 

Sollte es in der 2. Lesung im Verfassungsrat wider Erwarten zu einem Umdenken und gewichtigen Änderungen kommen, ist die SVPO gerne bereit, das Nein-Komitee zurückzuziehen.“

(Foto: Michael Graber, Präsident des Komitees)
(pd, rm)

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