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Es ging lediglich um eine Prospekt-Sache
WKB zur Buße der BörsenaufsichtEs ging lediglich um eine Prospekt-Sache

WKB zur Buße der Börsenaufsicht

Es ging lediglich um eine Prospekt-Sache
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Wie die Walliser Kantonalbank auf Anfrage von Walliser Zeitung erklärt, handelte es sich bei dem Vorkommnis der Buße der Börsenaufsicht um folgende Sache:

Diese Buße betreffe tatsächlich die Frist für die Publikation des WKB-Jahresberichts 2022, so wie von der Börsenaufsicht kommuniziert.

Von der Validierung bis zur Publikation sind 15 Arbeitstage vergangen.

Die WKB habe die gedruckte und die digitale Version immer zur gleichen Zeit publiziert.
Weiter:
„Wir haben Aktionäre, die nicht unbedingt digital unterwegs sind.

Wir wollten also für alle gleich sein.

15 Tage ist daher aus unserer Sicht eine korrekte Frist.

Die Schweizer Börse hat eine andere Interpretation vom Reglement.

Wir haben in diesem Verfahren voll und ganz zusammengearbeitet.

Die WKB akzeptierte die Schlußfolgerungen der Untersuchung und legte keinen Einspruch gegen diese Entscheidung ein.

Rechtsverfahren sind oft langwierig und kostspielig.

Wir haben unsere Praxis und unsere internen Vorschriften umgehend angepaßt“


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(rm)

 

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