
Zermatter Familie Aufdenblatten ringt weiter mit Corona-VerfahrenVerhältnismäßig? - umstrittene Polizeiaktion vor dem Walliser Kantonsgericht
Die Walliserkanne, ein traditionelles Restaurant in Zermatt, steht aktuell im Fokus durch ein Gerichtsurteil: Am 26. September 2025 hat das Kantonsgericht Wallis drei Betreiber schuldig gesprochen, unter anderem wegen Verstößen gegen Corona-Zwangsmaßnahmen sowie Hinderung der Justiz. Das Kantonsgericht hat allerdings zuungusten der Walliser Behörden die jahrelange Verfahrensverzögerung kritisiert.
Die Betreiber der Walliserkanne und ihre Unterstützer sehen bei den massiven Verzögerungen seitens der Walliser Behörden eine Zermürbungstaktik.
Die 3 Walliserkanne-Betrieber wurden nur zu bedingten Strafen verurteilt. Wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist – die Betreiber haben 30 Tage Zeit, um Rekurs beim Bundesgericht einzulegen.
Worum geht es?
Das Gericht warf ihnen vor, 2021 ohne Nachweis der umstrittenen sogenannten Corona-Impfungen oder Zertifikate oder eines ebenfalls umstrittenen Corona-Tests Gäste bedient zu haben und die Durchsetzung der Corona-Zwangsmaßnahmen behindert zu haben. Einmalig in der Medizingeschichte war damals, daß auch Leute ohne Symptome als krank bzw. „infiziert“ galten, wenn ein Covid-Test positiv war.
Die Wirtefamilie Aufdenblatten aus Zermatt ringt bereits seit Jahren mit der Corona-Justiz.
Das Gericht hat zwar eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt. Verfahren, die sich jahrelang hinziehen, verletzen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien (Art. 29 BV, Art. 6 EMRK). Doch außer dieser Feststellung brachte der Befund den Betroffenen faktisch nichts: Im Übrigen bestätigte das Kantonsgericht die Verurteilung von drei Familienmitgliedern – darunter die Großmutter – unter anderem wegen Verstößen gegen Covid-Vorschriften im Jahr 2021. Es blieb bei bedingten Geldstrafen und Bußen.
Dass das Kantonsgericht das überlange Verfahren rügt, die übrigen Punkte aber abschmettert, wird im Internet wie ein Trostpflaster bewertet.
Massiver Polizeieinsatz in Zermatt
Am 31. Oktober 2021 rückte die Polizei in Zermatt mit einem beispiellosen Aufgebot an. Auf Anordnung des damaligen Walliser Polizeikommandanten Christian Varone standen 43 Gemeinde- und Kantonspolizisten im Einsatz. Drei Angehörige der sechsköpfigen Wirtefamilie, die gegen unsinnige Covid-Vorschriften protestierten, wurden verhaftet und tagelang festgehalten.
Die Bilder gingen um die Welt
Die Walliser Polizei ließ auch – eine wirklich einmalige demonstrative Maßnahme – massive Betonpoller mitten an der Bahnhofstraße im autofreien Zermatt aufstellen. Die Bilder dieser krassen Unverhältnismäßigkeit gingen um die Welt, sorgten auch im Ausland global für Schlagzeilen.
Ein Vorgehen, das wie der Polizeiaufmarsch mit den Verhaftungen inklusive Verletzten in keinem Verhältnis zum angeblichen Delikt stand – so empfindet es nicht nur die Familie Aufdenblatten bis heute.
Die Familie ist in ein Mühlrad geraten, das mahlt, bis die Betroffenen mürbe werden, wobei immerhin das Walliser Kantonsgericht die lange Verfahrensdauer harsch kritisierte.
Iustitia dilata est iustitia negata
Die gängige lateinische Entsprechung zum Sprichwort „Spätes Recht ist Unrecht“ ist Iustitia dilata est iustitia negata. Es heißt wörtlich latainisch soviel wie „Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit“ und drückt aus, daß eine zu spät erteilte Justiz so gut wie keine ist.
Es handelt sich um ein klassisches juristisches Maxim, das in der Rechtswissenschaft häufig zitiert wird.
Juristisch bleibt somit ein schaler Nachgeschmack. Wenn ein Gericht zu langsam arbeitet, muß bzw. müßte das Folgen haben – sei es bei der Strafzumessung, bei Kostenfolgen oder im äußersten Fall in Form einer Einstellung des Verfahrens. Wer jahrelang auf einen Entscheid wartet, trägt eine Last, die sich nicht mit einem Satz im Dispositiv erledigen läßt. Genau das sei beim Kantonsgericht Wallis beim vorliegenden Urteil jedoch geschehen.
Großer Schaden für das Familienunternehmen
Menschlich ist der Schaden längst angerichtet. Der Streit hat die Aufdenblattens viel Geld, Zeit und Nerven gekostet. Wer je ein Familienunternehmen geführt hat, weiß: Während Anwälte schreiben und Behörden verhandeln, müssen Löhne bezahlt, Rechnungen beglichen und Gäste bedient werden.
Die Verfahren hören nicht auf, nur weil der Alltag weitergeht.
Wobei es bei dem Verfahren um grundsätzliche Fragen geht, wieweit ein Rechtsstaat bei der Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gehen darf und was verhältnismäßig ist oder nicht. Die Familie Aufdenblatten hat im Internet somit eine Möglichkeit aufgeschaltet, wie man helfen und unterstützen kann.
Die Familie Aufdenblatten gibt nicht auf. Sie wehrt sich für das Recht, verhältnismäßig behandelt zu werden – auch in Ausnahmesituationen.
Ob sie den Weiterzug ans Bundesgericht wagen will, ist noch nicht entschieden. Die Frist dafür läuft.
(pd, rm)