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Zügeln per Mausklick?

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Der Große Rat hat das Dekret zur Änderung des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle für gültig erklärt. Diese Änderung ermöglicht es, mit der Einführung des Projekts eUmzug im Wallis zu beginnen.

Das Gesetz über die Einwohnerkontrolle besagt, daß Umzüge persönlich beim Büro der Einwohnerkontrolle der Gemeinde gemeldet werden müssen. Das neue, vom Großen Rat bestätigte Dekret bringt eine zusätzliche Präzisierung, indem es die Meldung des Umzugs auch online zulässt.

Es ermöglicht eine schnelle Gesetzesänderung bis zur vollständigen Überarbeitung des Gesetzes, die nun in den nächsten fünf Jahren erfolgen soll.

Dank der Annahme dieses Dekrets durch den Großen Rat kann das Projekt eUmzug nun durchgeführt werden. Dieses vom Amt für Bevölkerung und Migration (DBM) in Zusammenarbeit mit den Gemeinden geleitete Projekt besteht darin, den Gemeinden eine nationale Plattform, eUmzugCH, zur Verfügung zu stellen, auf der Adressänderungen online gemeldet werden können.

Die Plattform, die kantonsübergreifende Umzüge ermöglicht, konnte im Wallis von Pilotgemeinden getestet werden. Diese werden übrigens die ersten sein, die die Plattform ab diesem Herbst nutzen werden. Es handelt sich um Savièse, Brig-Glis und Zermatt.

Die Einführung wird dann im Wallis schrittweise in Gruppen von Gemeinden erfolgen, beginnend mit denjenigen, deren Einwohnerverwaltungsprogramm bereits mit eUmzugCH kompatibel ist.

Ende 2023 sollte etwa die Hälfte der Gemeinden diesen Digital-Dienst anbieten können. Die Meldung des Umzuges wird immer noch am Schalter der Gemeinde möglich sein.

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