
Zum woken „Zofingia-Bundesgerichtsurteil“Bundesgericht mit woker Rechtsprechung
Ein Kommentar von Remo Maßat
Während in den USA der Woke-Trend gebrochen ist, ist es in Europa, auch in der Schweiz anders.
Dies zeigt das aktuelle Bundesgerichtsurteil, das die Aberkennung der Zulassungen von Männerverbindungen als universitär anerkannte Vereinigungen nun höchstrichterlich erlaubt.
Das Bundesgericht dürfte sich und der Glaubwürdigkeit seiner Institution mit dem unter dem woken Zeitgeist gefällten Entscheid keinen Gefallen getan haben.
Man kann Studentenverbindungen die nur Männer oder nur Frauen zulassen gut finden oder schlecht finden, aber ein Urteil, daß Studentenverbindungen, die nur Männer als Mitglieder haben, gegenüber Studentenverbindungen, die nur Frauen als Mitglieder haben, diskriminiert, wohl kaum gutheißen.
Benno Tochschmid fragt dazu im Tagesanzeiger: „Setzt das Bundesgericht die Gleichstellung an der Uni durch oder erfolgt hier eine «woke» Rechtsprechung?“
Die Frage ist berechtigt. Lynn Blattmann, die zahlreiche Beiträge zum Thema Gender und Feminismus etc. geschrieben hat, freut sich ob des Bundesgericht-Urteils und jubelt im Tagi: „Das Urteil ist für die Königin der Schweizer Verbindung eine historische Blamage. Sie markiert den Niedergang der Studentenverbindungen in der Schweiz. Der Ausschluß als universitäre Organisation ist, als ob man den Zünften in Zürich verbieten würde, am Sechseläuten teilzunehmen.“
Vielleicht wäre ihre Schadenfreude ein wenig geringer, würde sie das Urteil und seine Folgen zu-ende-denken, namentlich die Folgen für die zahlreichen Frauenorganisationen in der Schweiz.
Das Urteil entspringt vielleicht dem aktuellen Zeitgeist, aber wahrscheinlich werden Historiker einmal darüber lachen.
Denn es ist offensichtlich kaum durchdacht.
Es wendet sich gegen Freiheit und wenn man es weiterdenkt hat es weitreichende Konsequenzen, denn es müßten in der Folge des Urteils ja auch andere angebliche Ungerechtigkeiten und (Geschlechter)-Diskriminierungen behoben werden.
Was ist mit den universitären Damen-Verbindungen?
Es fragt sich: Was ist mit den zahlreichen schweizerischen Damenverbindungen, die nur Frauen als Mitglieder akzeptieren? Müssen auch diese ihre Zulassung aberkannt bekommen?
Zu erwähnen sind da zum Beispiel: GV Penthesilea (Appenzell), AV Auroria (Bern), GV Licornia (Frauenfeld), G.V. Monte Pacis (Gossau)
Hétaïra (Neuchâtel), Adrasteia sangallensis (St. Gallen), AV Kybelia (St. Gallen), AV Filetia Turicensis (Zürich)…
Oder ist es bei diesem Geschlecht etwas ganz ganz anderes – und bei Frauen sind die Vereinigungen erlaubt im Sinne einer Zulassung bei den Universitäten, auch, wenn diese Männer als Mitglieder ausschließen so wie Männerverbindungen Frauen als Mitglieder ausschließen?
Ja, und tatsächlich: Frauenvereinigungen dürfen Männer ausschließen, das ist ja was ganz anderes. Das Zofinger Tagblatt schreibt dazu:
„Gemäß Bundesgericht müßten die Statuten eines studentischen Vereins eine «objektive Rechtfertigung für eine Ungleichbehandlung der Geschlechter» enthalten. Eine Frauenvereinigung darf deshalb wohl Männer ausschließen, auch wenn sie zwar wie die Zofingia ein Karrierenetzwerk ist. Aber wenn sie dies etwa damit begründet, daß Frauen noch immer in Topfunktionen untervertreten seien, dürfte die Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein.“
Das Staatsfernsehen SRF schreibt dazu:
„Warum sind Frauenorganisationen unproblematisch? Merkwürdigerweise hat die EPFL eine rein weibliche Organisation – die EPFelles – als universitäre Organisation anerkannt. Das Bundesgericht stellt klar, daß nicht jeder Männerclub oder jeder Frauenverein problematisch sei. «Eine solche an sich diskriminierende Praxis kann in der Tat gerechtfertigt sein, solange sie einen objektiven Bezug zum Vereinszweck hat.» Mit anderen Worten: Ein Männerchor besteht legitimerweise nur aus Männern, eine Organisation zur Frauenförderung wie die EPFelles nur aus Frauen.“

Was für ein Geschwurbel.
Was für ein Geschlecht gilt, gilt für das andere Geschlecht nicht? Oder werden die Universitäten nun konsequent sein?
Man schaut sich die Vereinszwecke der Studentenverbindungen an, die nur Frauen zulassen.
Und fragt sich: Werden denen nun auch die Anerkennungen entzogen? Oder gilt für diese das Bundesgerichtsurteil nicht?
Wenn, dann bitte konsequent
Es gibt es zahlreiche Frauenorganisationen, die staatlich anerkannt sind und mit Steuergeldern gefördert und unterstützt werden.
Einige Beispiele von Frauenorganisationen, die vielfach nicht nur steuerliche Vorteile (Steuerbefreiungen) genießen sondern zudem mit Steuergeldern gefördert werden.
- Alliance F, Bund Schweizerischer Frauenorganisationen BSF
- Frauenzentralen der Schweiz
- Evangelischer Frauenbund der Schweiz EFS
- Katholischer Frauenbund Bern
- Schweizerischer gemeinnütziger Frauenverein SGF Bern-Freiburg
- Verband Bernischer Landfrauenvereine
- Archiv zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung (Gosteli-Stiftung)
- Frau – Arbeit – Weiterbildung fraw
- Beratungsstelle „UND“ für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen
- Informationsplattform „Vereinbarkeit Beruf und Familie“
- Business & Professional Woman, BPW Bern
- Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen SAFFA
- Femdat – die Schweizer Expertinnen-Datenbank
- Hauswirtschaft Schweiz
- SWONET
Bundesgerichts-Irrsinn: Wohin soll das führen?
Folgt bald auch das Bundesgerichtsurteil, daß zum Beispiel katholischen Studentenverbindungen von den Universitäten die Zulassung entzogen werden wird, wenn sie nicht auch Mitglieder anderer Glaubensrichtungen zulassen? Was ja nicht woke genug und ähnlich wie bei vom Bundesgericht ausgemachter Geschlechter-Diskriminierung auch diskriminierend wäre?
Oder folgt bald das Bundesgerichtsurteil, daß auch Männer, die oftmals sich nicht trauen, weibliche Gewalt zu melden aber gemäß unabhängigen Untersuchungen ebenfalls Opfer von Häuslicher Gewalt sind, in Frauenhäusern Zuflucht gewährt werden muß, ansonsten den Frauenhäusern die staatliche Anerkennung und Förderung entzogen werden müsse?
Apropos Gleichstellung von Frauen
Wie wäre es mit einem Bundesgerichtsurteil, daß Frauen nicht bei der Rente bevorzugt werden dürfen, indem sie früher in Pension dürfen?
Oder mit einem Bundesgerichtsurteil, daß Frauen auch zum Militärdienst müsen?
Oder daß Frauen nicht mehr bei Scheidungen systematisch bevorzugt werden (die Rechtsprechung geht inzwischen tatsächlich schrittweise in diese Richtung, Walliser Zeitung berichtete).
Oder ein Urteil, daß Baufirmen bei Tunnelarbeitern und ähnlichen Berufen eine Frauenquote von 50% einführen müssen.
Die Liste, bei der das Bundesgericht eine Gleichstellungstätigkeit im Sinne wirklicher Gleichstellung entfalten könnte ließe sich weit fortsetzen.
Denn allein die Tatsache, daß Frauen eine weit höhere Lebenserwartung haben, zeigt bereits, wie wenig gleichgestellt Männer sind und – siehe Lebenserwartungs-Statistiken – das offenbar schwerere Leben haben.
Soviel zum Thema Gleichstellung.
Ergänzung
Bundesgerichts-Mediensprecher Peter Josi teilte am Abend auf Anfrage von Walliser Zeitung mit, „daß es seine Entscheide nicht kommentiert“. Somit sind die oben wiedergegebenen Zitate von SRF und Zofinger Tagblatt wohl eine Interpretation des Urteils der beiden Medien aus dem Urteil heraus, aber gemäß offizieller Stellungnahme des Bundesgerichts keine Kommentare des Bundesgerichs.
Remo Maßat
(der guten Ordnung halber sei erwähnt, der hier Schreibende gehört keiner Studentenverbindung an)