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Wer Feuerwerk will, muß am 1. August im Wallis Gemeinden aufsuchen, die ohne Verbot sind
Zunehmende Waldbrandgefahr – Appell zur VorsichtWer Feuerwerk will, muß am 1. August im Wallis Gemeinden aufsuchen, die ohne Verbot sind

Zunehmende Waldbrandgefahr – Appell zur Vorsicht

Wer Feuerwerk will, muß am 1. August im Wallis Gemeinden aufsuchen, die ohne Verbot sind
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Trotz der jüngsten Niederschläge nimmt die Waldbrandgefahr in bestimmten Regionen des Kantons Wallis rapide zu, wie zwei Dienststellen in einer gemeinsamen Mitteilung warnen. Die Dienststelle für zivile Sicherheit und Militär sowie die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft weisen darauf hin:

Die sommerlichen Temperaturen, gepaart mit starken Winden und der ungleichmäßigen Verteilung der Niederschläge, führen zu einer beschleunigten Austrocknung des Bodens – insbesondere in der Rhoneebene zwischen Sitten und Siders sowie im Oberwallis.

Einige betroffene Gemeinden haben daraufhin bereits ein Feuerverbot verhängt.

Der Kanton Wallis appelliert an die Bevölkerung, höchste Vorsicht walten zu lassen und die kommunalen sowie kantonalen Präventionsmaßnahmen strikt einzuhalten, vor allem im Hinblick auf die Feierlichkeiten zum 1. August.

Nach einer Phase gewittriger Niederschläge, die vor allem Unterwallis und Mittelwallis betrafen, ist ab Mitte der Woche mit sommerlichem Wetter, starken Winden und steigenden Temperaturen zu rechnen. In den nächsten Tagen sind keine nennenswerten Niederschläge vorauszusehen. Dadurch steigt die Waldbrandgefahr im gesamten Kantonsgebiet wieder an. Besonders kritisch ist die Lage in der Rhoneebene zwischen Sitten und Brig, wo die steigenden Temperaturen eine rasche Austrocknung von Böden und Vegetation verursachen. Auch das Saas- und Nikolaital, die in den letzten Wochen kaum Niederschläge erhielten, sind betroffen. In diesen Regionen herrscht derzeit eine hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5), während im restlichen Kantonsgebiet überwiegend erhebliche (Stufe 3) oder moderate Gefahr (Stufe 2) besteht.

Der Kanton Wallis fordert daher zur Vorsicht und zur Einhaltung der Maßnahmen zur Waldbrandprävention auf, insbesondere im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 1. August. Einige betroffene Gemeinden haben bereits Feuerverbote erlassen. Es ist daher zwingend erforderlich, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen und die von den Gemeinden vorgesehenen Feuerwerksplätze oder geltenden Feuerverbote strikt einzuhalten.

Generell wird daran erinnert, dass das Entzünden von Feuern im Wald und in Waldesnähe in Gebieten mit hoher oder sehr hoher Brandgefahr (Stufen 4 und 5) verboten bleibt – auch wenn kantonsweit kein generelles Feuerverbot ausgesprochen wurde. Eventuelle Verstöße werden von den offiziellen Kontrollorganen den zuständigen Behörden gemeldet. Darüber hinaus ist es in jedem Fall untersagt, Zigarettenstummel oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Der Kanton Wallis verfolgt die Entwicklung der Lage über seine betroffenen Dienststellen aufmerksam. Je nach Wetterentwicklung können neue Maßnahmen ergriffen werden.

Im Brandfall gilt das Prinzip: Alarmieren (118) – Retten – Löschen.

(pd, rm)

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