
Häusliche Gewalt im WallisErster statistischer Bericht
Der Staatsrat hat einen Revisionsentwurf des Gesetzes über die häusliche Gewalt (GHG) angenommen und dem Großen Rat unterbereitet.
Der Entwurf entspricht den Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht von 2021 und trägt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Wallis bei.
Der Anfang des Jahres in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf wurde insgesamt positiv aufgenommen. Die Prävention soll verstärkt, Wiederholungstaten sollen verringert und die gewaltbetroffenen Personen sollen besser geschützt werden.
Gleichzeitig stellt der Kanton das erste Ereignisregister «Häusliche Gewalt» vor. Diese bezifferte Bestandesaufnahme von häuslicher Gewalt im Wallis wurde vom Walliser Gesundheitsobservatorium (WGO) im Auftrag des Kantonalen Amts für Gleichstellung und Familie (KAGF) erstellt.
Im ersten kantonalen statistischen Bericht über häusliche Gewalt werden die verfügbaren Daten von 2022 aufgezeigt, die dem Walliser Gesundheitsobservatorium (WGO) von den Organisationen, die mit gewaltbetroffenen Personen zu tun haben, übermittelt wurden: Kantonspolizei, Opferhilfe-Beratungsstellen, Frauenhäuser, Stiftung L’EssentiElles (unterstützt und betreut von psychischer Gewalt betroffene Personen), Beratungsstelle für gewaltausübende Personen (Gewaltberatung) sowie Abteilungen für Gewaltmedizin des Spital Riviera-Chablais und des Spital Wallis.
2022 hat die Polizei 377 Einsätze im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. In den Opferhilfe-Beratungsstellen wurden 936 Personen betreut. In den vier Frauenhäusern wurden 118 Personen (64 Frauen und 54 Kinder) für insgesamt 3202 Übernachtungen aufgenommen. Die Stiftung L’EssentiElles hat 192 Personen, die von psychischer Gewalt betroffen sind, betreut.
91 Personen (93 % Männer), die als Täter vermutet worden waren, wurden an Interventionsstellen verwiesen wurden. In den Abteilungen für Gewaltmedizin wurden 79 Personen betreut. Es läßt sich also feststellen, daß ein Teil der Gewaltbetroffenen ohne polizeiliche Intervention Hilfsstellen aufsucht.
Allerdings ist zu betonen, daß diese Statistiken nur einen Teil des effektiven Gewaltvorkommens widerspiegeln. Einerseits liegen bei einigen anderen Organisationen zurzeit keine verfügbaren Daten vor.
Andererseits wird in vielen Situationen weder Hilfe aufgesucht noch kommt es zum Einschreiten der Polizei. So melden Männer meist Häusliche Gewalt nicht bei der Polizei, obwohl gemäß Untersuchungen Häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern gleichermaßen ausgeht.
Bislang können die Daten einzig pro Institution analysiert werden. Das KAGF und das WGO arbeiten an der Einführung einer Datenerhebung, die letzten Endes Querschnittstudien ermöglichen würde.
(pd, rm)