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Gelder für mehr sozialtherapeutischen Gespräche - Kinder nicht bloß Zeugen sondern auch Opfer
Neues kantonales Gesetz zu Häuslicher Gewalt geplantGelder für mehr sozialtherapeutischen Gespräche - Kinder nicht bloß Zeugen sondern auch Opfer

Neues kantonales Gesetz zu Häuslicher Gewalt geplant

Gelder für mehr sozialtherapeutischen Gespräche - Kinder nicht bloß Zeugen sondern auch Opfer
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Der Staatsrat hat einen Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Gesetzes über häusliche Gewalt (GHG) angenommen und dem Parlament unterbreitet.

Mit diesem Entwurf soll eine ganzheitliche Herangehensweise umgesetzt werden, zur Verbesserung der Risiko-Früherkennung der Informationsaustausch verstärkt werden sowie die Spezialeinheit der Kantonspolizei, die für das Bedrohungsmanagement zuständig ist, miteinbezogen werden.

Außerdem sollen Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, fortan als vollwertige Opfer und nicht mehr bloss als einfache Zeugen behandelt werden.

Die mit der Gesetzesrevision vorgeschlagenen Änderungen wurden von den Teilnehmern der Vernehmlassung begrüßt. Sie werden im Gesetzesentwurf beibehalten. Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt sollen die Beratungsstellen die gewaltbetroffenen Personen fortan proaktiv ansprechen, um sie über die Hilfsangebote zu informieren.

Mehr sozialtherapeutischen Gespräche

Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, die Zahl der obligatorischen sozialtherapeutischen Gespräche für polizeilich aus der Wohnung ausgewiesene Personen von einem Gespräch auf drei Gespräche zu erhöhen.

Auch Personen, gegen die gerichtlich eine Fernhaltemaßnahme oder ein Kontaktverbot ausgesprochen wurde, sollen zu solchen Gesprächen verpflichtet werden. Trotz einiger Vorbehalte sollen die Kosten dieser sozialtherapeutischen Gespräche übernommen werden, insofern es sich um ein Hilfsangebot zur Verhinderung von Wiederholungstaten und nicht um eine repressive Maßnahme handelt.

Die Bestimmungen, mit denen die Datenerhebung zu statistischen Zwecken und zur Veröffentlichung eines statistischen Berichts ausgebaut werden soll, werden ebenfalls in den Gesetzesentwurf übernommen.

Neue Plattform?

Mit dem vorgeschlagenen Wortlaut bleibt die Möglichkeit offen, eventuell eine Plattform zu schaffen, die erstattete Anzeigen systematisch erfasst. Das war so von einigen Parteien verlangt worden.

Nach der Vernehmlassung wurden am Gesetzesentwurf folgende Änderungen vorgenommen. Nachstellung wurde zur Definition von häuslicher Gewalt hinzugefügt.

Außerdem wird die Polizei zusätzlich zur Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung oder unabhängig davon, wenn die involvierten Personen nicht zusammenleben oder die gewaltausübende Person außerhalb der Wohnung Druck ausüben könnte, ein Kontakt- und Rayonverbot aussprechen können.

Schließlich wurde in einigen Antworten zur Vernehmlassung vorgeschlagen, eine kantonale Notrufnummer einzurichten. Auf nationaler Ebene ist schon vorgesehen, auf Ende 2025 eine zentrale Opferhilfe-Telefonnummer in Betrieb zu nehmen. Die Kantone haben die entsprechenden Arbeiten bereits in Angriff genommen.

Die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Revisionsentwurf werden auf 110’000 Franken geschätzt. Den Opferhilfe-Beratungsstellen ihrerseits werden vier weitere Vollzeitstellen gewährt werden.

(pd)

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