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Staatsunternehmen dürf(t)en keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Privaten haben
Bundesrat will faireren Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen fördernStaatsunternehmen dürf(t)en keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Privaten haben

Bundesrat will faireren Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Unternehmen fördern

Staatsunternehmen dürf(t)en keine Wettbewerbsvorteile gegenüber Privaten haben
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Seit vielen Jahrzehnten findet ein schleichender aber fortwährender Staatsausbau statt. Auf allen Ebenen. Bund, Kantone, Gemeinden. 

  •  Die Zahl der Staatsangestellten steigt überproportional zur Bevölkerung.
  • Und sogar die Löhne der Staatsangestellten steigen überproportional im Vergleich zu den Löhnen der Bevölkerung.
  • Zugleich greifen Akteure wie Gemeinden, Kantone oder auch der Bund mit eigenen Unternehmen immer mehr in den privaten Wettbewerb ein und sie konkurrenzieren private Unternehmen.

So vertrieb zum Beispiel die Gemeinde Zermatt einen privaten Wettbewerber durch Gründung einer PPP. (und wurde später, nach der Berichterstattung von Walliser Zeitung auch vom Kantonsgericht verurteilt weil keine korrekte Ausschreibung durchgeführt wurde)

Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesänderungen vorzuschlagen, um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen. Dabei soll er den bürokratischen Aufwand tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten, forderte der Walliser Politiker Beat Rieder in einer Motion aus dem Jahr 2020. Die gleichlautende Motion reichte auch der außerrhodische Ständerat Andrea Caroni ein. Nun handelte der Bundesrat im Sinne der Motionäre.  

Rieder und Caroni führten aus:

Private Wirtschaftsteilnehmer finden sich oft im Wettbewerb mit Unternehmen, die dem Staat gehören bzw. über staatliche Monopolkonzessionen verfügen.

In diesem Wettbewerb hat das Staatsunternehmen dank seiner Staatsnähe oft längere Spiesse. Dazu gehören Vorteile in der Finanzierung, der Besteuerung, der Regulierung, der Quersubventionierung, des Verbundes und der Datennutzung. Solche Wettbewerbsverzerrungen benachteiligen die privaten Unternehmen und schaden dem Wettbewerb und damit der Volkswirtschaft.

Private Wirtschaftsteilnehmer sind dabei gemäss strenger bundesgerichtlicher Rechtsprechung weder durch die Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 und 94 BV), das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz (Art. 2 Abs. 7 BGBM) noch durch das internationale Wirtschaftsrecht wirksam gegen diese Wettbewerbsverzerrungen geschützt, wie auch der Bundesrat in seinem einschlägigen Bericht vom 8. Dezember 2017 zum Postulat der FDP-Liberalen Fraktion 12.4172 darlegt.

Eine mögliche – aber nicht zwingende – Lösung könnte darin liegen, das BGBM mit dem Grundsatz zu ergänzen, dass Staatsunternehmen den Wettbewerb nicht verzerren dürfen, indem sie zu definierende Kategorien (vgl. oben) von Verzerrungen unterlassen oder kompensieren, und dass die Weko die entsprechenden Instrumente zur Aufsicht erhält.

Die vorzuschlagende Lösung soll in jedem Falle die Bürokratie tief halten und die föderalistischen Zuständigkeiten beachten.

Im September 2024 hat nun der Bundesrat einen neuen Leitsatz in die Liste der Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes aufgenommen. Damit will er Wettbewerbsverzerrungen zwischen staatlichen und privaten Unternehmen vermeiden.

Die Corporate-Governance-Leitsätze legen Grundsätze für die Steuerung der Unternehmen und Anstalten des Bundes fest.

Gemäß dem neuen Leitsatz 15a dürfen Bundesunternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen, wenn sie außerhalb der ihnen im Rahmen des Service public übertragenen Aufgaben Dienstleistungen am Markt erbringen.

Durch die Aufnahme dieses Grundsatzes in das Corporate-Governance-Rahmenwerk des Bundes setzt der Bundesrat die Forderungen der beiden gleichlautenden Motionen 20.3531 Caroni und 20.3532 Rieder vom 8. 6.2020 «Fairer Wettbewerb gegenüber Staatsunternehmen» mit einer flexiblen und unbürokratischen Lösung um.

Der Bundesrat will einen fairen Wettbewerbsmarkt gewährleisten; deshalb lässt er zurzeit spezifische Weisungen für die Umsetzung dieses neuen Leitsatzes ausarbeiten.

Weiterführendes

Neue Leitsätze des Bundesrats hinsichtlich Konkurrenz durch Staatsunternehmen

Motion Caroni:
www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203531

Motion Rieder:
www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20203532

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