Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Fruchtfolgeflächen: Dienststelle und Deparment stellen kantonale Strategie vor
Schaffung einer neuen Arbeitsgruppe bzw. "Ernennung einer Task Force"
Fruchtfolgeflächen: Dienststelle und Deparment stellen kantonale Strategie vorSchaffung einer neuen Arbeitsgruppe bzw. "Ernennung einer Task Force"

Fruchtfolgeflächen: Dienststelle und Deparment stellen kantonale Strategie vor

Schaffung einer neuen Arbeitsgruppe bzw. "Ernennung einer Task Force"
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Die Dienststelle für Raumentwicklung und das Departement für Volkswirtschaft und Bildung teilen in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit, daß in punkto Fruchtfolgeflächen eine Kantonale Strategie entwickelt wurde und die Schaffung einer neuen Behörde vorgenommen wurde beziehungsweise die „Ernennung einer Task Force“.

Zur Ausarbeitung und Umsetzung seiner Strategie für die Fruchtfolgeflächen (FFF) hat der Staatsrat eine Sondereinheit bzw. Englisch „Taskforce“ eingesetzt.

Viele Personen beteiligt

Diese wird sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsverwaltung, der Gemeinden und Burgergemeinden, der Wirtschaft, der Landwirtschaft und des Bauwesens sowie von Umwelt-NGOs zusammensetzen.

Ihre Aufgabe wird es insbesondere sein, zu bestimmen, wie die kantonale FFF-Quote künftig verwaltet werden soll, und gegebenenfalls die Anpassung bestimmter gesetzlicher Grundlagen vorzuschlagen.

Gemäss den Vorgaben des Bundes muß der Kanton Wallis eine Mindestquote von 7350 Hektaren FFF gewährleisten, während er derzeit über 7463 Hektaren verfügt und die Urbanisierung sowie die Realisierung großer öffentlicher und privater Projekte eine Herausforderung für den Erhalt guter landwirtschaftlicher Böden darstellen.

Die Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die besten landwirtschaftlichen Nutzflächen der Schweiz. Jeder Kanton ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von FFF zu garantieren, die sich nach seiner Größe sowie seinen geografischen und klimatischen Bedingungen richtet.

Der vom Bundesrat 2020 verabschiedete Sachplan Fruchtfolgeflächen legt fest, daß der Kanton Wallis langfristig eine Mindestquote von 7350 Hektaren FFF garantieren muß.

Nach Angaben des Bundesamtes für Raumentwicklung verfügt der Kanton Wallis derzeit über 7463 ha Fruchtfolgeflächen. Um diese Ressource nachhaltig zu bewirtschaften und die Anforderungen des Bundes zu erfüllen, hat der Staatsrat das Kompetenzzentrum Boden (KOBO-VS), die Dienststelle für Landwirtschaft und die Dienststelle für Raumentwicklung beauftragt, eine kantonale Strategie zu diesem Thema auszuarbeiten.

Die KOBO-VS hat zunächst eine Bestandsaufnahme des potentiellen Bedarfs an FFF sowie der Flächen, die als Ausgleich dienen könnten, vorgenommen. Der potenzielle Bedarf an FFF im Wallis wurde für die nächsten 25 bis 30 Jahre auf 735 ha geschätzt. Diese Flächen betreffen Projekte, die von den kantonalen Dienststellen identifiziert wurden (3. Rhonekorrektion, Renaturierung von Nebengewässern, Bau von landwirtschaftlichen Infrastrukturen, Bau der A9 usw.), sowie die FFF innerhalb des Siedlungsperimeters der Gemeinden.

Bei der Nutzung von FFF für ein Projekt müssen die beanspruchten Flächen durch andere Flächen gleicher Größe und ähnlicher Qualität kompensiert werden. Im Wallis besteht ein Kompensationspotenzial für Projekte mit Auswirkungen auf FFF. Der Großteil der identifizierten Flächen müsste zudem aufgewertet (Verbesserung der Bodentiefe durch Aufbringen von Erdreich) oder saniert (Sanierungs- oder Dekontaminierungsarbeiten) werden.

Im Rahmen der Ausarbeitung seiner kantonalen Strategie wollte der Staatsrat auch die betroffenen öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteure einbeziehen.

Neuer Stab eingerichtet

Er hat daher beschlossen, eine «FFF-Taskforce» einzurichten, in der die verschiedenen Partner vertreten sind. Unter dem Vorsitz des Chefs der Dienststelle für Raumentwicklung wird sie sich aus dem Kompetenzzentrum Boden, dem Verband der Walliser Gemeinden, dem Verband der Walliser Burgergemeinden, der Walliser Landwirtschaftskammer, der Walliser Industrie- und Handelskammer, dem Walliser Städteverband, «BauenWallis» sowie einem Vertreter der Umwelt-NGOs zusammensetzen.

Die Aufgabe dieses Stabes besteht insbesondere darin, zu bestimmen, in welcher Form die Verwaltung der kantonalen FFF-Quote künftig erfolgen soll. Ausserdem soll sie Anpassungen der Rechtsgrundlagen oder andere Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung der SDA-Quote als sinnvoll erachtet werden, analysieren und dem Staatsrat vorschlagen.

Der Staatsrat hat ausserdem sechs weitere Grundsätze im Zusammenhang mit der kantonalen Strategie für FFF bestätigt:

  • Die kantonale Quote wird eingehalten.
  • Projekte/Massnahmen mit starken territorialen Auswirkungen auf FFF begünstigen FFF-sparende Varianten.
  • Der landwirtschaftliche Bedarf auf FFF wird stabilisiert.
  • Verbuschte FFF werden wiederhergestellt.
  • Die inventarisierten und potenziellen FFF werden vom KOBO-VS überwacht.
  • Die Böden der inventarisierten und potenziellen SDA werden verbessert.

Ein erster Bericht des Stabes FFF soll im Laufe des Jahres 2026 vorgelegt werden.

(pd, rm)

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