
Lötschental: Nach Bergsturz in Blatten soll Geld einfacher und schneller fließenStaatsrat verabschiedet Dekretsentwurf zu Blatten
Um den Behörden eine möglichst effiziente Bewältigung der Folgen der Naturereignisse im Lötschental zu ermöglichen, hat der Staatsrat einen dringlichen Dekretsentwurf verabschiedet.
Dieser sieht vor, die Genehmigungsverfahren für finanzielle Mittel zu beschleunigen sowie die Verfahren, wo immer möglich, zu vereinfachen.
Ausserdem legt er Governance-Regeln fest. Der Dekretsentwurf wurde dem Grossen Rat vorgelegt, der ihn in einer der nächsten Sessionen behandeln dürfte.
Am 28. Mai 2025 verschüttete der Bergsturz am Kleinen Nesthorn und der Abbruch des Birchgletschers das Gebiet der Gemeinde Blatten und den grössten Teil der bewohnten Zone. Um den Herausforderungen der Situation gerecht zu werden und das Dorf wieder aufzubauen, sind Ausnahmeregelungen oder Anpassungen bestimmter gesetzlicher Grundlagen erforderlich. Aus diesem Grund hat der Staatsrat ein auf fünf Jahre befristetes dringliches Dekret verabschiedet und dem Grossen Rat vorgelegt. Der Dekretsentwurf entspricht dem Antrag des Parlaments, das den Staatsrat beauftragt hatte, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und anzupassen, um den Wiederaufbau von Blatten zu ermöglichen. Die Bundesverfahren fallen aufgrund des Vorrangs des Bundesrechts nicht unter den Dekretsentwurf.
Der Dekretsentwurf legt zunächst die notwendigen Governance-Regeln sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene fest. Auf kommunaler Ebene ist die Schaffung einer «Wiederaufbaukommission Blatten 2030» vorgesehen. Dem Grossen Rat wird vorgeschlagen, dass der Kanton sich an der Finanzierung dieser Kommission, die die Gemeinde Blatten einrichten möchte, beteiligt. Diese Unterstützung würde in Form einer Subvention im Rahmen eines Leistungsauftrags erfolgen. Auf kantonaler Ebene würde der Staatsrat eine «Kantonale Koordinationsgruppe Blatten 2030» ernennen, die sich aus den betroffenen Dienststellen zusammensetzt. Um die Dienststellen des Kantons Wallis zu unterstützen, die den Wiederaufbau des zukünftigen Blatten begleiten werden, sollten befristete Stellen geschaffen werden.
Die vom Staatsrat eingesetzte Spendenkommission wird im Dekret ebenfalls bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Spendengesuche potenzieller Begünstigter zu prüfen, die verschiedenen Hilfen (Bund, Kanton, Hilfsorganisationen, Versicherungen usw.) zu koordinieren, mit den verschiedenen Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, die Zuwendungen an die Begünstigten unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien zu genehmigen und Berichte für die zuständigen Stellen zu erstellen.
Das Dekret hat zudem zum Ziel, die Verfahren zur Gewährung ausserordentlicher Finanzhilfen zu beschleunigen, damit die Gemeinden des Lötschentals diese einmalige Situation bewältigen können. Angesichts der zu investierenden Beträge würde die Anwendung der üblichen Regeln den Ablauf der Wiederherstellungs- und Wiederaufbauarbeiten erheblich verlangsamen. Es ist daher vorgesehen, dass der Staatsrat ausnahmsweise und ausschliesslich im Rahmen der Umsetzung des Dekrets die erforderlichen Ausgaben tätigen kann, ohne die Zustimmung des Grossen Rates einzuholen, und zwar bis zu einem Betrag von 30 Millionen Franken pro Ausgabe. Um die Entscheidungsfindung in Finanzangelegenheiten zu vereinfachen, muss der Staatsrat ausserdem in der Lage sein, die Befugnisse der Departementsvorsteher bei Bedarf zu erweitern, wobei auch hier weiterhin die Obergrenze von 30 Millionen Franken pro Geschäft gilt.
Das Dekret sieht ausserdem vor, die Verfahren im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau von Blatten und der Wiederherstellung der Normalität im Lötschental zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu erleichtern. Die einzigartige Situation eines fast vollständigen Wiederaufbaus einer Gemeinde erfordert es, die Vorgaben des ordentlichen Verfahrens soweit möglich zu lockern. Um die Vernehmlassungen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, ist vorgesehen, dass die Behörden auf die Konsultation von Dienststellen verzichten können, wenn deren Stellungnahme nicht mit den Verfahren gemäss Bundesrecht, mit dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit, des Gesundheits- oder Umweltschutzes verbunden ist. Es ist auch vorgesehen, dass die Behörde in bestimmten Fällen unter bestimmten Voraussetzungen einen vorzeitigen Vollzug nach Abschluss der öffentlichen Auflage genehmigen kann.
Eine allgemeine Verkürzung der Fristen für die öffentliche Auflage würde ebenfalls eingeführt. Für Verfahren, die in den Anwendungsbereich des Dekretsentwurf fallen, würden die Fristen vorbehaltlich der im Bundesrecht vorgesehenen Fristen auf 20 Tage verkürzt. Für Rechtsmittel gegen Entscheide in Verfahren, die in den Anwendungsbereich des Dekrets fallen, ist zudem vorgesehen, dass die aufschiebende Wirkung zur Ausnahme wird.
Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens würden die Aufträge im Rahmen der Umsetzung des Dekretsentwurf als für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung notwendig angesehen werden. Dadurch können sie von den üblichen Vergabeverfahren ausgenommen werden. Es geht darum, den raschen Wiederaufbau von Blatten zu ermöglichen, das bereits durch den Lauf der Zeit in seiner Existenz bedroht ist. Kommt die Vergabebehörde zum Schluss, dass der betreffende Auftrag für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich ist, muss sie nach den üblichen Verfahren vorgehen.
Was die Raumplanungsverfahren betrifft, ist vorgesehen, dass die Nutzungspläne entgegen der üblichen Praxis auf Naturgefahrenkarten basieren können. Dadurch müsste nicht mehr die Genehmigung der Gefahrenzonenpläne (Übertragung der Gefahren auf eine Parzellierung) abgewartet werden, um mit der Überarbeitung der Nutzungspläne zu beginnen. Im Bereich der Naturgefahren ist vorgesehen, auf die vorherige Konsultation der Dienststellen verzichten zu können. So wird es möglich sein, Projekte, die unter diese Gesetzgebung fallen, sofort öffentlich aufzulegen.
Die Regeln für Enteignungen zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Interesse wird ebenfalls im Rahmen des Dekretsentwurf behandelt, der die Einsetzung einer Ad-hoc-Schätzungskommission vorsieht. Diese würde gemäss den üblichen Bestimmungen des Enteignungsgesetzes ernannt werden. Was die vorzeitige Inbesitznahme betrifft, so ist vorgesehen, dass diese erfolgen kann, sobald der Entscheid über den Beginn der Arbeiten getroffen wurde, gegebenenfalls noch vor ihrem Inkrafttreten, sofern die für die Festsetzung der Entschädigungen erforderlichen Sicherungsmassnahmen getroffen wurden. Im Bereich des Bauwesens gewährt der Dekretsentwurf ausnahmsweise und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Situation vor Ort ebenso entscheidend wie ungewiss und veränderlich ist, die kommunale Zuständigkeit für sämtliche Bauvorhabeninnerhalb der Bauzone.
Angesichts der Situation im Lötschental und insbesondere in Blatten ist es schlichtweg nicht möglich, alle möglichen Entwicklungen im Voraus abzusehen. Aus diesem Grund enthält das Dekret schliesslich eine Bestimmung für Fälle, in denen in kritischen Situationen dringend Notfallmassnahmen ergriffen werden müssen. Die zuständigen Behörden könnten so unter bestimmten Voraussetzungen die erforderlichen Massnahmen ergreifen, wobei anschliessend so schnell wie möglich ein ordentliches Verfahren einzuleiten wäre.
Über den Fall des Lötschentals hinaus wird der Staatsrat prüfen, ob es sinnvoll ist, gestützt auf den Erfahrungen mit der Anwendung dieses Dekrets ein Gesetz auszuarbeiten, das die Bewältigung der Folgen von Katastrophen in besonderen oder ausserordentlichen Situationen sowie die Wiederherstellung der Normalität regelt. Es ist nämlich davon auszugehen, dass sich solche Ereignisse wiederholen könnten. Mit einer solchen Rechtsgrundlage könnte der Kanton effizienter und schneller handeln und sich dabei auf einen soliden, bewährten, vorhersehbaren und einheitlichen Rechtsrahmen stützen.
Décret Urgent – Blatten – Botschaft DE – SR genehmigt Dekret Blatten
Flafleralp-Hotels in Blatten ohne BesucherFinanzloch von rund 5 Millionen Franken
Wiederaufbau von Blatten: Staatsrat legt Fahrplan festBlatten soll wiederaufgebaut werden
Wiederaufbauprojekt für das künftige BlattenFahrplan vom Staatsrat verabschiedet
Kein Wiederaufbau nach Bergsturz von Blatten?Umfrage: Große Skepsis gegenüber Wiederaufbau
Bürgergemeinde Önsingen spendet für Blatten100.000 Franken überwiesen
Blatten-Hilfe: Zeichen der SolidaritätBundesrat beantragt Soforthilfe für Gemeinde Blatten
Blatten: Rettungsstraße Netzbord Richtung WyßriedBegehung des Schuttkegels
Lötschental / Blatten: Aktuelle LageSituation bleibt "angespannt"
Blatten-News: Aktuelle Situation nach dem BergsturzSee wird vermutlich heute überlaufen
Blatten-LivestreamDas Dorf nach dem Gletscherabbruch / Bergsturz
Vermißter Blatten: Suche vorübergehend eingestelltSuche nach vermißten Mann eingestellt
https://walliser-zeitung.ch/blatten-gletscherabbruch-gewaltiger-bergsturz-lonza-staut-sich-zu-see/
Bergsturz Gletscherabbruch Blatten: 90% des Dorfes verschüttetEvakuierungen auch in Wiler und Kippel
Blatten Felssturz liveVideos zur aktuellen Situation am Birchgletscher und am Kleinen Nesthorn
Blatten-Bergsturz: NewsKollaps und Absturz des Gleschers weiterhin wahrscheinlich
Blatten / Lötschental: Bergsturz beschleunigt sichAbbruch des Gesteins mit doppeltem Tempo
Blatten-Felssturz im ZeitrafferSituation am Kleinen Nesthorn
Murgang / Felssturz BlattenDie aktuellen Informationen der Medienkonferenz
Felssturz BlattenOstgrat kollabiert – Stück vom Gipfel abgebrochen
Blatten: Murgang und drohender FelssturzSituation im Löschtental spitzt sich zu, Felsturz droht
(pd, rm)