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Standort Wallis darf nicht Schlußlicht bleiben
Standort Wallis darf nicht Schlußlicht bleibenStandort Wallis darf nicht Schlußlicht bleiben

Standort Wallis darf nicht Schlußlicht bleiben

Standort Wallis darf nicht Schlußlicht bleiben
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Ein Gastbeitrag von SVPO-Präsident Romano Amacker und JSVPO-Präsident Andreas Aquilino

Gemäss einer Studie der Credit Suisse ist der Kanton Wallis hinsichtlich Standortattraktivität das Schlusslicht der Schweiz. Dies auch aufgrund der hohen Steuern.

Die SVPO will dies ändern und fordert tiefere Steuern. Im Großen Rat hat die SVPO nun zwei Vorstösse zur Senkung der unnötigen Handänderungssteuer hinterlegt. Dies würde die Standortattraktivität des Kantons Wallis steigern.

Die Handänderungssteuer stellt für Erwerber von Immobilien einen hohen Kostenfaktor dar. Wer beispielsweise im Wallis eine Immobilie für 1 Million Franken erwirbt, muss 13’000 Franken kantonale Handänderungssteuer und überdies bis zu 6’500 Franken kommunale Handänderungssteuer bezahlen. Wer eine Immobilie für einen Franken mehr erwirbt, nämlich 1’000’001, muss bereits 15’000 Franken kantonale Handänderungssteuer und bis zu 7’500 Franken kommunale Handänderungssteuer bezahlen.

In Folge der stark steigenden Immobilienpreise sind die Erträge aus der Handänderungssteuer massiv angestiegen. 2021 verdiente der Kanton Wallis mit der Handänderungssteuer 92 Millionen Franken – 2020 waren es noch 73 Millionen. Und auch die Gemeinden verzeichneten einen Anstieg von 24 auf 33 Millionen Franken. Kantone wie Zürich, Aargau und Schwyz verzichten hingegen auf die Erhebung einer Handänderungssteuer. Aufgrund der Marktgegebenheiten wird die Steuerbelastung im Wallis in absoluten Zahlen immer höher. Dadurch wirkt die Handänderungssteuer innovations- und investitionshemmend. Dies will die SVPO ändern.

In einem Vorstoss verlangen die SVPO-Suppleanten Andreas Aquilino, Diego Schmid, Marco Schnydrig und Martin Giachino, dass aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise die Handänderungssteuer gesenkt wird. Die Senkung würde die Hauseigentümer und den Mittelstand stärken und die Standortattraktivität des Kantons Wallis steigern. Es wäre interessanter, Immobilien zu erwerben bzw. zu errichten. Davon profitieren das lokale Baugewerbe und Dienstleistungsbetriebe (Banken, Versicherungen usw.). Die Senkung der Handänderungssteuer wäre aber auch ein wirkungsvolles Mittel, um den gestiegenen Mietpreisen entgegenzuwirken.

In einem zweiten Vorstoss fordert die SVPO, dass die ersten 800’000 Franken des Kaufpreises von der Handänderungssteuer befreit werden, sofern die Erwerbenden das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen. Der Kanton Bern kennt eine solche Steuerbefreiung, wenn der Erwerber das erworbene Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen will. Diese Befreiung gilt für die ersten 800’000 Franken des Kaufpreises. Für den einen oder anderen könnte dadurch der Traum vom Eigenheim doch noch wahr werden.

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