Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Romy Biner-Hauser wußte im Fall Daniel Anrig bescheid
Romy Biner-Hauser wußte im Fall Daniel Anrig bescheid

Romy Biner-Hauser wußte im Fall Daniel Anrig bescheid

0

Wie schon berichtet wußte Romy-Biner Hauser als Gemeindepräsidentin, daß der Gemeindeschreiber von Zermatt, Daniel Anrig, gar nicht polizeilich gesucht wurde.

Und zuvor wußte sie ebenfalls, daß er nicht zur Arbeit erscheint bzw. erscheinen konnte.

Ersteres gemäß Informationen von Walliser Zeitung bereits seit dem am 9. November. Und am 14. November sei sie gänzlich informiert worden, auch über die U-Haft.

Warum Romy Biner-Hauser als Gemeindepräsidentin die Kantonspolizei Wallis mit der Öffnung seiner Wohnung beauftragt hatte ist eine offene Frage.
Und warum sie, obwohl sie wußte, daß Anrig in U-Haft sitzt, so tat als wüsse sie dies nicht und kolportieren ließ, Anrig werde „per Polizei“ gesucht, sei „abgetaucht“, ist derzeit eine noch größere offene Frage.

Mit ihrer Kommunikation bzw. Nicht-Kommunikation löste die Gemeindpräsidentin von Zermatt wildeste Spekulationen aus. Es gab Gerüchte, Anrig hätte möglicherweise in die Gemeindekasse gegriffen bis hin zu ganz anderen Dingen. Welche genausowenig wie Ersteres der Fall waren.

Auslassung kann die schlimmere Lüge sein

Die Auslassung kann hierbei die schlimmere Lüge als die Lüge selbst sein.

Obwohl Gemeindepräsidentin Biner-Hauser gemäß den glaubwürdigen Darstellungen des Anwalts ihres ehemaligen Angestellten bereits längst wußte, daß er gar nicht polizeilich gesucht werde sorgte sie für eine Schlagzeile im Walliser Bote, daß Anrig „per Polizei“ gesucht würde und „abgetaucht“ sei. Umso perfider wirkt die Äußerung von ihr, als Gemeinde habe man gegenüber Angestellten eine Fürsorgepflicht und daher habe sie nach ihm suchen lassen. Dieser Darstellung widerspricht alles was der Anwalt schildert.

So war Romy Biner-Hauser bzw. die Gemeinde Zermatt bereits am 9. November informiert, daß Anrig das (von ihm im Oktober gekündigte) Arbeitsverhältnis das noch bis Ende Dezember gedauert hätte, zu erfüllen nicht in der Lage ist.

Als die Gemeinde am 14. November nachhakte erfolgte auch die Information über die U-Haft.

„Fürsorgliche“ Gemeindepräsidentin

Warum Biner-Hauser trotzdem die Kantonspolizei damit beauftragte, nach Daniel Anrig in der Wohnung zu suchen wo natürlich dieser gar nicht aufgefunden werden konnte und diese von der Polizei die Wohnung aufbrechen ließ, begründete sie gegenüber Medien mit einer „Fürsorgepflicht“ die man als Arbeitgeber habe.

Ohne diese „Fürsorge“ der Gemeindepräsidentin wäre es zu keinem Polizeieinsatz gekommen, der im kleinen Dorf Zermatt natürlich zu reden gab.

Und es hätte die Unschuldsvermutung im gegenwärtig laufenden Verfahren bestanden anstatt daß wilde Gerüchte entstanden wären. Anstattdessen jedoch wurden die Gerüchte noch von ihr angeheizt.
Der ehemalige Gemeindeschreiber kam dank der „Fürsorglichkeit“ der Gemeindepräsidentin schweizweit und sogar weltweit in die Medien.

Dies, obwohl ein Gemeindeschreiber anders als ein Kommandant der Schweizergarde und ein Kader der Kantonspolizei Zürich (was Anrig zuvor beides war) kaum mehr eine öffentliche Person ist.
Bzw. wäre.

Denn dank der eigenartigen Kommunikation und auch dem Handeln der Gemeindepräsidentin von Zermatt ist er nun weltweit in den Schlagzeilen als jemand, der „abgetaucht“ wäre als flüchtiger Mann vor der Polizei. Was nicht der Fall ist und auch nicht der Fall war.

Ein eigenartiges Verständnis von Fürsorge.
Man stelle sich einmal vor wie Anrig nun überhaupt noch einmal eine Stelle im Leben finden soll bei diesen Schlagzeilen.
Diese Art der Fürsorge riecht eher nach einer Rache-Aktion oder Fertig-mach-Aktion, nach Fürsorge aber riecht es jedenfalls nicht.

U-Haft: Rein familiäre Gründe

Schon im ersten Bericht verwies Walliser Zeitung auf ein Verfahren gegen Anrig, das noch läuft und bei dem er Berufung eingelegt hatte.

Wer schon einmal eine problematische Liebesbeziehung bzw. einen Rosenkrieg mitmachen mußte, der weiß, daß so etwas eskalieren kann.
Wie Walliser Zeitung aufgrund Informationen durch Rechtsanwalt Max Imfeld bekannt ist, gehe es hierbei um rein familiäre Angelegenheiten und es stünden keine Tätlichkeiten im Raum als Grund für die Untersuchungshaft.


Weitere Nachrichten zum Thema

Fall Daniel Anrig bzw. Fall Romy Biner-Hauser

Mehr zu Romy Biner

Der gute Ruf von Zermatt ist beschädigt


(rm)

 

 

Fehler gefunden? Jetzt melden.