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Einsicht in geheimgehaltene Unterlagen erzwungen
Kanton Graubünden muß gemäß Öffentlichkeitsgesetz Einsicht gebenEinsicht in geheimgehaltene Unterlagen erzwungen

Kanton Graubünden muß gemäß Öffentlichkeitsgesetz Einsicht geben

Einsicht in geheimgehaltene Unterlagen erzwungen
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Es war einer der größten Fälle von Wirtschaftskriminalität im Kanton Graubünden, wenn nicht der größte, der aufgeflogen war. Doch vieles wurde bis zuletzt nicht öffentlich sondern geheimgehalten.

Der Kanton Graubünden zeigt nun Einsicht beziehungsweise mußte zur Einsicht gezwungen werden und “gewährt” – so wörtlich – die Staatskanzlei Einsicht. Zu dieser Einsicht mußte der Kanton gerichtlich gezwungen werden.  Nun darf die Öffentlichkeit erfahren, was in den geheimgehaltenen Vergleichsvereinbarungen mit den Bauunternehmen, die sich auf die von der Weko untersuchten Baukartellfälle beziehen, steht.

Die Vergleiche wurden vom Kanton und 82 Bündner Gemeinden in den Jahren 2019/2020 mit einer Vergleichssumme von rund 9 Millionen Franken abgeschlossen.

Der jetzigen Veröffentlichung vorausgegangen war ein Zugangsgesuch eines Medienschaffenden sowie die rechtliche Klärung der Schutzinteressen, so der Kanton.

Die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) schloß im Sommer 2019 ihre im Jahr 2012 eröffneten Untersuchungen betreffend den Baubereich im Kanton Graubünden ab. Dabei stellte sie in insgesamt zehn Verfahren verschiedene Kartellrechtsverstöße zwischen 2004 und 2012 fest und sanktionierte die involvierten Bauunternehmen mit teilweise erheblichen Bußgeldern. Die Absprachen in der Bündner-Baubranche bildeten zudem Auslöser für eine parlamentarische Untersuchung (PUK «Baukartell»), welche im Jahr 2021 ihren Abschluß fand.

Vergleichszahlungen und Wohlverhaltens-Programme

Der Regierung des Kantons Graubünden gelang es in den Jahren 2019/2020, unter anderem dank einer vom Weko-Sekretariat angekündigten kartellrechtlichen Praxisänderung, mit insgesamt 15 Straßenbauunternehmen und Baumeisterfirmen aus Nord- und Südbünden Ausgleichszahlungen in der Höhe von rund 9 Millionen Franken für sich und die Bündner Gemeinden zu erzielen.

Die insgesamt 82 betroffenen Gemeinden konnten sich mittels Anschlußerklärungen an den Vergleichen beteiligen. Ein Kernstück der Vergleiche war nebst der Leistung einer Vergleichszahlung die Verpflichtung der Unternehmen zur Einführung von Kartellrechts-Compliance-Programmen. Des weiteren mußten die Unternehmen eine Wohlverhaltenserklärung bei künftigen Ausschreibungen abgeben.

Im Gegenzug verpflichteten sich der Kanton und die Gemeinden, keine zivil- oder submissionsrechtlichen Schritte zu ergreifen. Unternehmen, mit denen keine vergleichsweise Einigung erzielt werden konnte, wurden vom Kanton mit beschaffungsrechtlichen Sanktionen belegt.

Für die damalige Vergleichsfindung bezog der Kanton unterschiedliche Behörden (Weko-Sekretariat, kantonale Finanzkontrolle) sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit ein. Die Geschäftsprüfungskommission des Großen Rats und die PUK «Baukartell» wurden von der Regierung über die Vertragsverhandlungen sowie das erzielte Vergleichsergebnis umfassend informiert.

Vorreiterrolle des Kantons

Die Regierung des Kantons Graubünden lobt sich selber und schreibt weiter, sie übernahm mit der rechtlich äußerst anspruchsvollen Aufarbeitung der Kartellfälle in der Schweiz eine Pionierrolle, indem sie als erster Kanton beschaffungsrechtliche Sanktionen (Ausschluß aus Submissionsverfahren) aussprach sowie ihre kartellzivilrechtlichen Ansprüche (Schadensersatz) durchsetzen konnte.

Die Weko begrüßte ihrerseits die Einigung der Unternehmen mit der öffentlichen Hand und die damit erfolgte Belebung des schweizerischen Kartellzivilrechts, so die Regierung Graubündens weiter. Die geleisteten Zahlungen an Kanton und Gemeinden berücksichtigten die Weko beziehungsweise das Bundesverwaltungsgericht erstmals bei ihren Entscheiden sanktionsmindernd.

Laut Weko handelte es sich, auch international betrachtet, um einen Meilenstein in der Durchsetzung des Kartellzivilrechts, behauptet sie.

Um letzteres in der Schweiz weiter zu stimulieren, hat das Bundesparlament im Dezember 2025 die Möglichkeit der Reduktion von Verwaltungssanktionen bei freiwillig geleisteten Zahlungen an die Geschädigten ausdrücklich im eidgenössischen Kartellgesetz verankert.

Diese Regelung setzt nicht nur einen Anreiz für Unternehmen, möglichst früh in einem Verfahren alle Kartellopfer zu entschädigen, sondern dient gemäß den Ausführungen des Bundesrats auch dem Rechtsfrieden in der Schweiz.

Offenlegung nach rechtlicher Klärung

Die Herausgabe der Vergleiche erfolgt aufgrund eines Zugangsgesuchs eines Medienschaffenden des Schweizer Fernsehens. Der Umfang der Offenlegung der Vergleichsdokumente bedurfte der rechtlichen Klärung der im Raume stehenden öffentlichen und privaten Interessen gemäß den Vorgaben des Öffentlichkeitsgesetzes, was zu einzelnen Schwärzungen in den Vergleichen führte.

Mit dem Gesuch befaßten sich zudem auch das Verwaltungsgericht (heute Obergericht) sowie das Bundesgericht.

Weiterführendes

Bundesgericht bestätigt Sanktionen gegen Baufirmen im Unterengadin

(pd, rm)

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