Alle warten auf die elektronische Beurkundung
Einzelne Rechtsgeschäfte unterstehen besonderen Formvorschriften. Sie sind also nur gültig, wenn sie in der vorgeschriebenen Form abgeschlossen werden. Etwa öffentliche Beurkundungen oder Grundbuchgeschäfte. In Ländern, in denen die Digitalisierung fortgeschritten ist, wurden Grundbuchämter bereits abgeschafft, so etwa in Estland. Die Schweiz führt hier alles noch in Papierform. Insgesamt bilden diese Formvorschriften kein relevantes Hindernis für […]