Aufrechterhaltung der Alarmstufe und der besonderen Lage
Normalerweise sollte man Alarm schlagen VOR dem Ereignis und warnen, besonders als zuständige Dienststelle für Naturgefahren. Diese warnte erst nach dem Ereignis wirklich und schreibt nun, die besondere Lage werde beibehalten. Im Wortlaut: Die seit Donnerstag gefallenen Niederschläge sowie die Schneeschmelze und die Sättigung der Böden veranlassten das kantonale Führungsorgan (KFO), am Freitag für die […]