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Pavillon obere Matte: Uneinigkeit mit Pächter

Pavillon obere Matte: Uneinigkeit mit Pächter

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Die Fertigstellung des neuen Gebäudes auf der oberen Matte schreitet zwar planmäßig voran, doch der neue Pächter kommt nicht zum Zuge.

Offenbar gibt es Disput zwischen der Gemeinde Zermatt und dem vorgesehenen Pächter, man konnte sich nicht einigen.

Die Gemeinde Zermatt umschreibt dies so: „Die Verhandlungen mit dem neuen Pächter konnten nicht zuende-geführt werden.“

Über die Gründe des Disputs schweigt sich die Gemeinde Zermatt in ihrer Mitteilung aus.

Die Einwohnergemeinde Zermatt suche ab Eröffnung des neuen Lokals (1. Dezember 2023) einen anderen neuen Pächter als den vorgeseheen.

Einen Pächter, welcher das brandneue Lokal an bester, zentraler Lage in Zermatt übernehmen möchte.

Selbstherrliche typische Zermatter Vergabepraxis à la Romy Biner?

Das Vergabeverfahren erinnert etwas an die Abfallsaga in Zermatt. Nach intensiven Recherchen von Walliser Zeitung kam es später sogar zu einem Urteil am Kantonsgericht, welches die Gemeinde Zermatt wegen illegaler Vergabepraxen verurteilte.

Auch, wenn hier die Vergabekriterien anders sind, erinnert alles an die Selbstherrlichkeit des damaligen Falles bereits in der Ausschreibung.

Die Gemeinde vergebe einfach nach ihrem Gusto, nach ihrem Ermessen:

„Die Gemeinde Zermatt wird versucht sein, aus den eingegangenen Angeboten das – nach ihrem Ermessen – überzeugendste Konzept zu berücksichtigen.“

Dann heißt es weiter, daß jemand, dessen Angebot abgelehnt werde, nicht einmal informiert werde, warum. Ganz schön arrogant.

Bzw. ganz Methode Romy Biner wie es scheint, die schon mehrfach für Kritik sorgte. Im Wortlaut heißt es: „Über die Gründe für den Zuschlag wird keine Korrespondenz geführt.“

Jemand, der sich die Mühe macht und den Ausschreibungsmarathon (siehe unten) bewältigt, erfährt also nichtmal wenn er den Zuschlag nicht erhält, warum.

Der Pavillon Obere Matte

Der Pavillon liegt mitten im Begegnungsbereich der Oberen Matte und gehört zu den sonnigsten und meistbesuchten Orten im Dorf. Es ist Treffpunkt für die lokale Bevölkerung wie auch für die Gäste Zermatts.

Im Frühling 2023 wurde der Pavillon abgerissen und wird zurzeit durch einen attraktiven Neubau ersetzt. Dieser wird im November 2023 bezugsbereit sein.

Die Einzelheiten zum „Bewerbungsprozeß“ bzw. dem umfangreichen Bewerbungsmarathon

Der zukünftige Pächter wird auf Herz und Nieren geprüft.

Die Einzelheiten zum „Bewerbungsprozeß“ bzw. „Angebotsvorraussetzungen“ werden von Zermatt so beschrieben:

Der Pächter verpflichtet sich, ein zeitgemäßes und marktübliches gastronomisches Angebot auf eigenes wirtschaftliches Risiko anzubieten.
Der künftige Pavillonbetrieb muß sich mit den folgenden Begebenheiten arrangieren:
• Öffnungszeiten – sind nach dem Betrieb der Oberen Matte zu richten. Winter und Sommerbetrieb. Die Zwischensaison soll nach Möglichkeit geöffnet sein;
• Der diversen Nutzerschaft, insbesondere den Nutzern der Oberen Matten muß im Rahmen der gastronomischen Angebotsgestaltung (z B. Familien) Rechnung getragen werden.
• Während der Hauptsaison haben sich diverse Veranstaltungen etabliert und sollen in Zusammenarbeit mit dem Pächter abgehalten werden.
• WC-Anlagen – gehören zum Betrieb und stehen auch den Nutzern der Oberen Matte offen. Ergänzend gibt es eine öffentliche WC-Anlage im Untergeschoß.

Bewerbung und Abwicklung

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

Die Gemeinde Zermatt erwartet vom Interessenten ein schriftlich abgefaßtes und unterzeichnetes Angebot, das Auskunft gibt über:

• Vollständig und wahrheitsgetreu ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift
• Pachtzinsofferte (das Pachtminimum beträgt CHF 36’000.00/Jahr)
• Busineßplan gemäß einer Mustervorlage
• Bonitätsprüfung, Auszug vom Betreibungsregister sowie Strafregister in Stufe 2

Nach Angebotseingang und deren Sichtung werden die für einen Zuschlag in Frage kommenden Bewerber von einem Ausschuß zum Austausch eingeladen, um ihre Projektidee zu präsentieren.

Der Austausch soll beiden Parteien die Möglichkeiten bieten, sich kennenzulernen und allfällige Fragen (z B. Prüfung der Bonität, Nachhaltigkeit des Konzeptes und der Betriebsführung) klären zu können.

Die Gemeinde Zermatt ist bestrebt, den Entscheid bis spätestens Ende August / Mitte September 2023 zu fällen damit der Zuschlag an die Pächterschaft erteilt werden kann.

Auswahlverfahren

Die Vergabe erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:
Stufe 1: Interessensbekundung
Die Bewerber, die Interesse haben an der Ausschreibung teilzunehmen, werden gebeten, sich bis spätestens 23. August 2023 (siehe Bewerbungsprozess) mit folgenden Informationen zu bewerben:
• Ausgefülltes Antragsformular mit Beilagen (Businessplan gemäss Muster und Pachtzinsofferte)

Die Bewerbungsunterlagen werden von „einer“ Kommission bewertet. Die erfolgversprechendsten Bewerber werden anschließend zum Verhandlungsverfahren eingeladen.

Stufe 2: Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren wird im Rahmen eines gemeinsamen Austausches durchgeführt.
• Vom Bewerber nachzureichende Unterlagen: Aktueller Auszug Betreibungsregister / Strafregister /Nachhaltigkeitskonzept
• Bonitätsprüfung wird von der EWG in Auftrag gegeben

Haftungsausschluß

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts mit standardisierten Formalitäten und entsprechenden Rechtsmitteln.

Die Gemeinde Zermatt wird versucht sein, aus den eingegangenen Angeboten das – nach ihrem Ermessen – überzeugendste Konzept zu berücksichtigen.

Über die Gründe für den Zuschlag wird keine Korrespondenz geführt. Die definitive Vertragsgestaltung sowie die entsprechende Zustimmung der kommunalen Genehmigungsinstanzen bleiben vorbehalten. Die offerierenden Bewerber tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit ihrem Angebot selbst.

Pachtdauer

Die Mindestpachtdauer des Pavillon 2.0 ist auf 5 Jahre (mit Option auf Verlängerung) terminiert und beginnt ab Übergabe.

Unterlagen der EWG

Dem Bewerber werden im Vorfeld folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
• Antragsformular mit MusterBusineßplan
• Ausführungspläne / Inventarliste / Einrichtung

Auf Anfrage ist auch eine Besichtigung des Gebäudes in Bau möglich.

Bewerbungsprozeß

Das vollständige Dossier ist bis zum 23. August 2023 / Eingangsstempel einzureichen an: Einwohnergemeinde Zermatt, Liegenschaften, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Vermerk: Pachtofferte Sportpavillon 2.0

Der Gemeinderat entscheidet über die Vergabe.

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(pd, rm)
(Bilder: Gemeinde Zermatt)

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