Postulat Christian Gasser “Für mehr Sicherheit und Effizienz” wird morgen behandelt"Ein modernes Brandschutz-Kontrollsystem nach bewährtem Schweizer Vorbild"
Der Brandschutz im Wallis ist aktuell in aller Munde. Nicht nur im Kanton, auch schweizweit und sogar weltweit. Christian Gasser (SVPO) hat dazu ein Postulat eingereicht, das noch einen anderen Ansatz verfolgt. Gasser möchte hierbei einen völlig neuen Weg gehen. Er fordert “ein modernes Brandschutz-Kontrollsystem nach bewährtem Schweizer Vorbild”. Was sich zuerst zu widersprechen scheint: “Völlig neuer Weg” und “bewährtes Schweizer Vorbild”. Doch Ziel hierbei ist es, das heutige System zu vereinfachen und stärker an ein Modell anzulehnen, das sich bereits bei elektrischen Installationen bewährt hat.
Es soll konkret geprüft werden, ob die Prinzipien der eidgenössischen Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) auf den Brandschutz übertragen werden können. Dieses System setzt auf klare Verantwortlichkeiten und eine Kombination aus privater Kontrolle und staatlicher Aufsicht.
Nach dem vorgeschlagenen Modell würden künftig in erster Linie die Gebäudeeigentümer für die periodischen Brandschutzkontrollen verantwortlich sein. Sie müssten auf eigene Kosten qualifizierte Fachpersonen beauftragen, welche die Gebäude überprüfen und einen Kontrollbericht erstellen. Die Gemeinden würden diese Berichte sammeln, ein Register führen und stichprobenweise Kontrollen durchführen. Der Kanton hätte vor allem eine übergeordnete Aufsichtsfunktion und würde eingreifen, wenn Eigentümer ihren Pflichten nicht nachkommen.
Das ergäbe mehrere Vorteile: eine Entlastung von Kanton und Gemeinden, mehr Fachkompetenz bei den Kontrollen sowie ein neues Tätigkeitsfeld für private Brandschutzexperten. Zudem könnte der Staat sich stärker auf Prävention und strategische Aufgaben konzentrieren.
Mit dem Postulat wird der Staatsrat beauftragt, zu prüfen, ob ein solcher Systemwechsel im Rahmen einer Revision des kantonalen Gesetzes zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente möglich und sinnvoll wäre.
Das Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN, 540.1) und die zugehörigen Verordnungen bieten die Grundlage für den Brandschutz im Kanton Wallis.
Die eidgenössische Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) zeigt seit über 24 Jahren eindrücklich, wie ein solches System in der Praxis funktioniert: klar geregelt, fachlich hochstehend und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand.
Der Staatsrat wird eingeladen, zu prüfen, wie die Erkenntnisse aus diesem seit Jahrzehnten bewährten Bundesmodell auf die kantonale feuerpolizeiliche Kontrolle übertragen werden können, und dem Grossen Rat darüber Bericht zu erstatten.
Das Postulat will einen Systemwechsel
Heute werden viele Brandschutzkontrollen direkt von Behörden organisiert oder durchgeführt.
Das Postulat schlägt vor, dieses System zu ändern:
- Verantwortung beim Eigentümer
- Kontrollen durch private Fachpersonen
- Behörden übernehmen hauptsächlich Aufsicht und Stichproben
Das Postulat orientiert sich stark am System der elektrischen Installationskontrollen.
1. Eigentümerpflicht
- Eigentümer müssen periodische Brandschutzkontrollen veranlassen.
- Die Gemeinde fordert diese Kontrollen ein.
2. Private Kontrolle
- Eigentümer beauftragen zertifizierte Brandschutzexperten.
- Diese erstellen einen Prüfbericht.
3. Rolle der Gemeinde
- Verwaltung der Berichte.
- Führen eines Registers.
- Durchführung von Stichprobenkontrollen.
4. Rolle des Kantons
- Strategische Aufsicht statt operative Kontrollen.
- Eingreifen bei Pflichtverletzungen (z. B. Bußen).
5. Verfahren bei Mängeln
- Frist zur Behebung.
- Eigentümer muss Nachweis liefern.
- Bei Nichtbehebung greift der Kanton ein.
Politische Ziele dahinter
Das Postulat verfolgt mehrere politische Ziele:
1. Entlastung der Verwaltung
- Weniger operative Kontrollen durch Staat und Gemeinden.
2. Mehr Eigenverantwortung
- Eigentümer werden stärker in die Pflicht genommen.
3. Marktbasierte Kontrolle
- Private Fachfirmen übernehmen die Inspektionen.
4. Effizienzsteigerung
- Digitalisierung und zentrale Datenerfassung.
5. Qualitätssicherung
- Kontrollen sollen durch spezialisierte Experten erfolgen.
Walliser Regierung soll Systemwechsel prüfen
Ein Postulat verpflichtet bei Annahme die Walliser Regierung zu prüfen, ob und wie ein solcher Systemwechsel möglich wäre.
Der Große Rat des Kantons Wallis würde den Staatsrat des Kantons Wallis damit beauftragen:
- das Modell zu analysieren
- einen Bericht zu erstellen
- mögliche Anpassungen des Gesetzes vorzuschlagen.
Zur Begründung führt Großrat Christian Gasser an:
Unser aktuelles System zur Kontrolle des Brandschutzes ist komplex und bindet erhebliche personelle Ressourcen bei Kanton und Gemeinden. Gleichzeitig hat sich in einem anderen, sicherheitsrelevanten Bereich – den elektrischen Installationen – ein Modell etabliert, das schweizweit als äusserst effizient und erfolgreich gilt. Es ist an der Zeit, dieses Erfolgsmodell für den Brandschutz im Wallis zu übernehmen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht einen klaren und einfachen Systemwechsel vor, der die Verantwortlichkeiten neu und sinnvoll verteilt:
1. Die Verantwortung liegt beim Eigentümer: Wie bei elektrischen Anlagen ist der Eigentümer für den sicheren Zustand seines Gebäudes verantwortlich. Er wird von der Gemeinde aufgefordert, die periodische Brandschutzkontrolle zu veranlassen.
2. Die Kontrolle erfolgt durch private Fachexperten: Der Eigentümer beauftragt auf eigene Kosten eine qualifizierte Fachperson (z.B. einen zertifizierten Brandschutzexperten oder -planer), die Kontrolle durchzuführen. Dies stellt sicher, dass jede Prüfung von ausgewiesenen Spezialisten vorgenommen wird. Der fertige Kontrollbericht wird der Gemeinde zugestellt.
3. Die Gemeinde wird zur zentralen Anlauf- und Verwaltungsstelle: Die Gemeinde fordert die Kontrollen bei den Eigentümern gemäss den gesetzlichen Fristen ein, sammelt die Berichte und führt ein digitales Verzeichnis. Sie wird zur direkten Aufsichtsbehörde und führt zur Qualitätssicherung jährlich bei den eingegangenen Berichte Stichproben durch.
4. Der Kanton wird zum übergeordneten Inspektorat: Der Kanton (z.B. das Kantonale Amt für Feuerwesen) wird von den operativen Kontrollen entlastet und übernimmt die strategische Oberaufsicht. Er hat jederzeit Zugriff auf die digitalen Verzeichnisse der Gemeinden und greift nur dann ein, wenn ein Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommt (z.B. durch Bussen oder Anordnung einer Zwangskontrolle). Er führt eine Liste der Brandschutz- Unternehmen, welche aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz berechtigt sind, solche Brandschutzkontrollen vorzunehmen.
5. Ein klarer Prozess bei Mängeln: Stellt der Fachexperte Mängel fest, wird ein klares Verfahren ausgelöst: Der Eigentümer erhält eine Frist zur Behebung der Mängel. Nach Ablauf der Frist muss er der Gemeinde unaufgefordert nachweisen, dass die Mängel behoben sind. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, meldet die Gemeinde den Fall an den Kanton, welcher die notwendigen Massnahmen (z.B. eine kostenpflichtige Ersatzvornahme) anordnet.
Die Vorteile dieses Systemwechsels sind überzeugend:
– Höhere Fachkompetenz und Qualität: Sämtliche Kontrollen werden konsequent von spezialisierten Brandschutz-Fachleuten durchgeführt. Dies erhöht die Qualität der Prüfungen und damit die Sicherheit für Menschen und Gebäude.
– Klare Verantwortung und Entlastung der öffentlichen Hand: Die Verantwortung liegt unmissverständlich beim Eigentümer. Gemeinden und Kanton werden massiv von operativen Kontrollaufgaben entlastet.
– Bewährtes und etabliertes System: Das Modell hat sich bei den Elektroinstallationen seit über 20 Jahren in der ganzen Schweiz bewährt. Wir übernehmen kein Experiment, sondern eine Erfolgsgeschichte, die Sicherheit auf höchstem Niveau garantiert.
– Stärkung der Privatwirtschaft statt des Staates: Es wird ein neues Geschäftsfeld für private Fachexperten etabliert. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und vermeidet den Aufbau von zusätzlichem Personal bei Kanton oder Gemeinden.
– Fokus auf Prävention: Durch die Entlastung von Routinekontrollen können sich Gemeinden und Kanton vermehrt auf ihre Kernaufgaben wie die strategische Präventionsarbeit und die Beratung bei komplexen Bauvorhaben oder grossen Anlässen konzentrieren.
– Effizienz für die Gemeinden: Die Gemeinden können dieses klar strukturierte System auch in anderen Bereichen, wie der Bewilligung von Neubauten, anwenden und ihre Aufsichts- und Kontrollaufgaben (Stichproben) effektiver und effizienter gestalten.
– Verbesserte strategische Aufsicht: Der Kanton hat jederzeit digitalen Zugriff auf alle Brandschutzberichte und Mängelprotokolle im ganzen Kantonsgebiet. Dies ermöglicht eine datengestützte, strategische und sicherheitsrelevante Oberaufsicht, wie sie heute nicht möglich ist.
Dieser Systemwechsel modernisiert unseren Brandschutz, macht ihn effizienter und erhöht die Sicherheit, ohne den Staats- und Gemeindehaushalt zusätzlich zu belasten. Wir bitten den Grossen Rat, dieses Postulat zu unterstützen und den Staatsrat mit der Prüfung dieses zukunftsfähigen Modells zu beauftragen.
(pd, rm)
